Missbrauchsbetroffener verklagt Bistum Essen auf 300.000 Euro
Ein Missbrauchsbetroffener verlangt vom Bistum Essen mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld. Das Bistum bestätigte den Eingang der sogenannten Amtshaftungsklage am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Laut einem Sprecher des Landgerichts Essen hat das Bistum bis Oktober Zeit, sich zu der Klage zu äußern. Wann der Prozess beginnt, sei noch offen.
Der Kläger wurde vom Priester H. missbraucht, dessen Fall bundesweit bekannt ist. Der Geistliche verging sich an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern an Minderjährigen. 1980 wurde er vom Bistum Essen in das Erzbistum München und Freising versetzt. Damals war Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., Erzbischof in München. Trotz gerichtlicher Verurteilung und eines Gutachtens, das vor der Arbeit mit Kindern warnte, wurde er erneut mit der Gemeindeseelsorge beauftragt. Erst 2010 wurde H. von dieser Tätigkeit abberufen.
Lebt wieder im Ruhrbistum
Seit 2020 lebt H. wieder im Bistum Essen. Er darf seinem Beruf nicht mehr nachgehen und sich nicht mehr Pfarrer nennen. Im Fall ist eine weitere Schmerzensgeldklage vor dem Landgericht Traunstein gegen das Erzbistum München und Freising anhängig.
Das Landgericht Köln hatte im vergangenen Jahr einem Mann, der in seiner Zeit als Messdiener missbraucht wurde, das bislang höchste Schmerzensgeld für einen Betroffenen im kirchlichen Raum von 300.000 Euro zugesprochen. Seitdem haben mehrere Menschen Schmerzensgeldklagen eingereicht. Viele Betroffene halten die freiwilligen Zahlungen der Kirche in Anerkennung des Leids für zu niedrig. (KNA)