Gegen Geistlichen läuft Disziplinarverfahren

AfD-naher Pfarrer stellt Strafantrag gegen Kirchenleitung

Veröffentlicht am 22.08.2024 um 16:29 Uhr – Lesedauer: 

Weimar ‐ Der Fall des evangelischen Pfarrers in Quedlinburg sorgte bundesweit für Aufsehen: Seine Kirche eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen ihn, da er auf einer AfD-Liste kandidierte. Nun wendet er sich mit einem Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.

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Der wegen AfD-Nähe suspendierte Pfarrer Martin Michaelis wehrt sich juristisch gegen die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Wie die Kirchenzeitung "Glaube+Heimat" am Donnerstag in Weimer meldete, hat er einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den EKM-Personaldezernenten Michael Lehmann und den leitenden Geistlichen des Kirchenkreises Egeln, Matthias Porzelle, gestellt. Mit einem Strafantrag kann man verlangen, dass die Staatsanwaltschaft einer möglichen Straftat nachgeht.

Michaelis Anwalt begründete demnach den Strafantrag mit der Androhung der Dienstenthebung, dem Disziplinarverfahren und der vorläufigen Dienstenthebung seines Mandanten durch die EKM, weil Michaelis seine Kandidatur als parteiloser Kandidat auf der Liste der AfD für den Quedlinburger Stadtrat angekündigt hatte. Der Pfarrer wurde am 9. Juni ins Stadtparlament gewählt.

Entzug der Beauftragung

Die EKM hatte im April ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Es könnte sich über Jahre hinziehen. Währenddessen ist ihm untersagt, öffentlich zu predigen, zu taufen oder das Abendmahl auszuteilen. Bereits im März war ihm die Beauftragung als Pfarrer für Gatersleben entzogen worden.

Konkret beziehe sich der Strafantrag auf den Strafrechtsparagrafen 108. Darin heißt es: "Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft." (KNA)