Schmerzensgeld von 800.000 Euro gefordert

Zeitung: Erneut klagt ein Missbrauchsopfer gegen Erzbistum Köln

Veröffentlicht am 30.08.2024 um 19:22 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Das Erzbistum Köln muss sich laut einem Medienbericht erneut mit der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers auseinandersetzen. Es geht um Taten, die ein Messdiener in den 90er Jahren an einem Mädchen verübt hat.

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Das Erzbistum Köln ist laut einem Medienbericht erneut mit einer sechsstelligen Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers konfrontiert. Die Klageschrift der Betroffenen sei eingegangen, bestätigte das Erzbistum der "Kölnischen Rundschau" (Samstag). Die Klägerin, die bereits eine kirchliche Anerkennungsleistung erhalten hat, verlangt demnach eine Summe von 800.000 Euro.

Den Angaben zufolge war die Frau 1992 im Alter von etwa sechs Jahren von einem Messdiener einer Kölner Gemeinde sexuell missbraucht worden. Der junge Mann, der zur Tatzeit 17 bis 18 Jahre alt war, sei 1998 wegen mehrerer solcher Delikte zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Anwalt der Frau, Eberhard Luetjohann, argumentiere, dass der Messdiener durch die kirchlichen Amtsträger in der Pfarrgemeinde unzureichend beaufsichtigt worden sei.

Luetjohann hatte im vergangenen Jahr in einem Prozess gegen das Erzbistum Köln 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchbetroffenen erstritten und vertritt derzeit ein weiteres Opfer in einem ähnlichen Verfahren gegen die Diözese. Das Erzbistum Köln hatte in beiden Fällen auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Zum aktuellen Fall möchte sich das Erzbistum laut "Kölnischer Rundschau" nicht weiter äußern, auch nicht dazu, ob es erneut auf eine Einrede verzichtet. (KNA)