Bischöfe kritisieren Erleichterungen für Abtreibungen in Polen
Die katholische Kirche in Polen kritisiert neue Leitlinien des Gesundheitsministeriums und des Generalstaatsanwalts Adam Bodnar zu Abtreibungen. "Der Inhalt der Leitlinien und die Art und Weise ihrer Veröffentlichung geben Anlass zu größter Sorge", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Fachgremiums der Polnischen Bischofskonferenz für Bioethik. Es werde offensichtlich das Ziel verfolgt, Abtreibungen ohne ethische Überlegungen und gegen Schutzbestimmungen der Verfassung vorzunehmen.
Regierungschef Donald Tusk hatte am Freitag gemeinsam mit Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna und Justizminister Bodnar, der zugleich Generalstaatsanwalt ist, die Richtlinien für Kliniken und Anklagebehörden vorgestellt. Laut Tusk sollen die neuen Bestimmungen dazu beitragen, dass Ärzte und Staatsanwälte "auf der Seite der Frauen" stehen. Er sprach von "rechtskonformen Vorgehensweisen, die in der Praxis den Zugang zur legalen Abtreibung ermöglichen". Zuvor war im Parlament ein Antrag für eine Liberalisierung des restriktiven Abtreibungsgesetzes gescheitert - auch am Widerstand von Tusks kleinem Koalitionspartner, der konservativen PSL. Deshalb seien die Leitlinien momentan der einzig gangbare Weg, so der liberale Ministerpräsident.
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Die Kirche wirft der Regierung unter anderem vor, Konsultationen zur Untersuchung der Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch faktisch zu verbieten. "Diese Leitlinien verletzen das gesetzlich verankerte Recht des Arztes, aus eigener Initiative einen kompetenten Facharzt zurate zu ziehen", so die vom Lubliner Weihbischof Jozef Wrobel geleitete Fachgruppe der Bischofskonferenz. Gesundheitsministerin Leszczyna sieht dagegen allein die Empfehlung eines Facharztes als ausreichend an. "Wenn eine Frau zum Beispiel zu einem Psychiater geht und dieser der Meinung ist, dass eine Gefahr für ihre psychische Gesundheit besteht, reicht das von ihm ausgestellte Attest für einen Schwangerschaftsabbruch aus", sagte sie.
Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Schwangerschaftsabbrüche sind nur bei Gefahr für die Gesundheit der Frau oder nach einer Vergewaltigung erlaubt. 2023 gab es laut offizieller Statistik 423 legale Abtreibungen. 2022 waren es nur 161. Polens Verfassungsgericht hatte im Oktober 2020 die Abtreibung unheilbar kranker Föten für verfassungswidrig erklärt. Das löste landesweite Massenproteste aus.
Die Bischofskonferenz veröffentlichte ein kurzes Gebet, das ab sofort in allen Gottesdiensten gesprochen werden soll: "Beten wir für die Autoritäten, vor allem in unserem Heimatland, dass sie in ihrem Dienst an der Nation das unveräußerliche Recht auf Achtung jeder menschlichen Existenz von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod respektieren." (KNA)