Eilantrag für Verfahren in Deutschland gestellt

Zeitung: Mann aus Kirchenasyl in Abschiebehaft gebracht

Veröffentlicht am 15.09.2024 um 10:11 Uhr – Lesedauer: 

Wuppertal ‐ Das Kirchenasyl soll eine genaue Prüfung von Härtefällen ermöglichen. Es wird in der Regel von den staatlichen Behörden geduldet. Doch nun wurde ein Geflüchteter aus dem Kirchenasyl in Wuppertal in Abschiebehaft gebracht.

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In Wuppertal ist einem Zeitungsbericht zufolge in der vergangenen Woche ein Mann festgenommen worden, der sich seit Monaten in einem Kirchenasyl des örtlichen evangelischen Kirchenkreises befand. "Bei dem Fall handelt es sich um eine Dublin-III-Rücküberstellung – sprich, um eine Person, die bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag auf Asyl gestellt hat", zitierte die Düsseldorfer "Westdeutsche Zeitung" (Samstag) eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Weitere Angaben zur Person machte das Ministerium laut dem Bericht nicht.

Die Zeitung verweist auf Angaben der Superintendentin des evangelischen Kirchenkreises, Ilka Federschmidt. Demnach geht es um einen Mann aus Tadschikistan, der über Litauen nach Deutschland einreiste, und dem in seinem Heimatland in Zentralasien Haft und Folter drohen sollen. Als Mitglied einer Oppositionspartei werde ihm von der tadschikischen Regierung vorgeworfen, Verbindungen zu der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) gehabt zu haben, sagte Federschmidt der Zeitung.

"Wir schützen keine IS-Kämpfer"

Der Zugriff der Behörden in Deutschland sei ohne Kenntnis des Kirchenkreises erfolgt. Der Mann befinde sich derzeit in Abschiebehaft in Büren. Es laufe ein Eilantrag, um die Abschiebung zu verhindern und ein Verfahren in Deutschland zu erreichen.

Die Flüchtlingsberatung der Diakonie und der Kirchenkreis sähen die Vorwürfe als Vorwand der tadschikischen Regierung, um die Überstellung des Mannes aus Litauen nach Tadschikistan zu erwirken. "Wir wollten den Mann mit Gewährung des Kirchenasyls nicht einem rechtsstaatlichen Zugriff entziehen, sondern erreichen, dass ihm ein faires rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland gewährt wird", sagte die Superintendentin der Zeitung. Ein solches sei für ihn in Litauen nicht zu erwarten.

Federschmidt betonte, die deutschen Behörden seien von Beginn an über den Aufenthaltsort des Mannes unterrichtet gewesen. Der Mann sei in einer Wohnung untergebracht und von ehrenamtlichen Helfern sowie der Flüchtlingsberatungsstelle begleitet worden. "Wir schützen keine IS-Kämpfer. Uns geht es darum, dass die zuständigen Stellen diesen Fall noch einmal genauer zu prüfen." (epd)