Missbrauch: EKD plant pauschale und individuelle Entschädigungen
In der evangelischen Kirche haben sich Betroffene sexualisierter Gewalt und kirchliche Verantwortliche auf die Eckpunkte eines Entschädigungsverfahrens geeinigt. "In langem Ringen und Abwägen" sei in der zuständigen Arbeitsgruppe im Beteiligungsforum – dem Gremium, in dem beide Seiten vertreten sind – ein Entwurf erarbeitet worden, heißt es in einem von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Freitagabend veröffentlichten Newsletter. Ziel des Entwurfs seien ein einheitliches Verfahren und größtmögliche Betroffenenbeteiligung. Den Angaben zufolge sind pauschale und individuelle Zahlungen geplant.
Die sogenannten Anerkennungsverfahren und -leistungen sind aktuell in den 20 evangelischen Landeskirchen und in der Diakonie unterschiedlich geregelt. Ein einheitliches und faires Verfahren ist eines der größten Anliegen von Betroffenen. Dies soll den Angaben zufolge durch gemeinsame, dezentrale Anerkennungskommissionen in regionalen Verbünden gewährleistet werden. Die Verbünde, die auch für die weitere Aufarbeitung von Missbrauch in der evangelischen Kirche zuständig sind, gibt es bereits.
Neue Richtlinie frühestens März 2025
Mitglieder der Anerkennungskommissionen sollen nach Angaben des Beteiligungsforums "ausnahmslos keine Beschäftigten der Kirche und der Diakonie sein, um unabhängige Verfahren zu gewährleisten". Für Betroffene soll es ein niederschwellig zugängliches, online verfügbares Antragsverfahren geben. Bei strafbaren Taten soll der Einigung zufolge eine pauschale und eine individuelle Leistung gezahlt werden, bei nicht strafbaren Taten ausschließlich die individuelle. Für vergleichbare Entscheidungen soll dafür ein Katalog entwickelt werden. Über die Höhe der geplanten Entschädigungszahlungen gibt es noch keine Angaben. Laut Beteiligungsforum haben die maßgeblichen kirchlichen Gremien – die Kirchenkonferenz und der Rat der EKD – den Entwurf begrüßt. Nun folgt ein Stellungnahmeverfahren in den Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden. Die neue Anerkennungsrichtlinie könne frühestens im März 2025 vom Rat der EKD in Kraft gesetzt werden, hieß es.
Im November tagt die EKD-Synode. Sie soll den Angaben zufolge über eine Reform des Disziplinarrechts und einen Maßnahmenplan zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt entscheiden. Das Beteiligungsforum will in Disziplinarverfahren die Rechte der Betroffenen stärken. Sie sollen den Angaben zufolge unter anderem die Möglichkeit zur weitgehenden Akteneinsicht erhalten und das Recht, sich durch das gesamte Verfahren von drei Personen begleiten zu lassen, wobei die Kosten dafür übernommen werden sollen. (epd)