Kein Ausschluss von Parteimitgliedern von Kirchenämtern

Alt-Katholiken beschließen Resolution gegen Rechtsextremismus

Veröffentlicht am 07.10.2024 um 13:55 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich im Frühjahr klar vom Rechtsextremismus abgegrenzt. Nun distanzierten sich auch die Alt-Katholiken von rechtsradikalem Gedankengut. Ein noch deutlicherer Schritt wurde diskutiert – aber nicht beschlossen.

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Die alt-katholische Kirche hat sich auf ihrer am Sonntag zu Ende gegangenen Bistumssynode in Mainz von rechtsextremem Gedankengut distanziert. Ein Antrag, der Mitglieder rechtsextremer Parteien von allen kirchlichen Ämtern ausschließen sollte, wurde nach Angaben des Deutschland-Bistums der Kirche jedoch nicht verabschiedet. Nach intensiver Debatte hätten Bedenken wegen möglicher juristischer Fallstricke überwogen, teilte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Stattdessen beschloss die Synode eine Resolution gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

In seinem Bericht an die Synode hatte Bischof Matthias Ring es zur Pflicht aller Kirchenmitglieder erklärt, sich für den Erhalt der Demokratie einzusetzen. Keinesfalls dürften Alt-Katholiken daran mitwirken, das demokratische Gemeinwesen zu ruinieren – "auch nicht mit dem Wahlzettel".

DBK-Erklärung und zusätzliche Kriterien

Bereits im Februar hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) scharf vom Rechtsextremismus abgegrenzt. Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Augsburg verabschiedeten die Bischöfe eine Erklärung, in der sie betonten, dass völkischer Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar seien. Der Text erwähnt insbesondere die AfD. Zuletzt legte die Bischofskonferenz zusätzlich Kriterien zum kirchlichen Umgang mit Extremisten vor. Demnach ist das Engagement für die AfD und andere extremistische Parteien eine kirchenfeindliche Betätigung, die je nach Umstand zur Entlassung aus dem kirchlichen Dienst oder zum Ausschluss von Ehrenämtern führen kann.

Die alt-katholische Kirche in Deutschland entstand in den 1870er-Jahren in Abgrenzung zu den Beschlüssen des Ersten Vatikanischen Konzils (1869-1870) zur Unfehlbarkeit und zum Jurisdiktionsprimat des Papstes. Zum deutschen Bistum gehören knapp 16.000 Mitglieder in 60 Pfarrgemeinden. Seit 2009 steht Matthias Ring dem Bistum als zehnter Bischof vor. Die Kirchenordnung der alt-katholischen Kirche ist bischöflich-synodal: Der von der Synode gewählte Bischof leitet gemeinsam mit einer von Geistlichen und Laien gebildeten Synodalvertretung die Kirche. (mal/epd)