Anders als in Deutschland kein formeller Kirchenaustritt möglich

Protest gegen den Papst: 524 Belgier wollen sich "enttaufen" lassen

Veröffentlicht am 17.10.2024 um 11:45 Uhr – Lesedauer: 

Brüssel ‐ Der Besuch von Papst Franziskus in Belgien wirkt nach: Aus Protest gegen Aussagen des Kirchenoberhauptes haben nun über 500 Personen ihre "Enttaufung" beantragt. Und sie prangern noch mehr in der Kirche an.

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524 Personen haben in Belgien ihre "Enttaufung" beantragt. Wie belgische Medien am Mittwoch berichteten, schickten sie einen Offenen Brief an den Apostolischen Nuntius, den Erzbischof von Mecheln-Brüssel und die sieben Diözesen Belgiens. Die Unterzeichner protestieren damit gegen Aussagen von Papst Franziskus, der bei seinem Belgienbesuch die teilweise Entkriminalisierung des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs als "mörderisches Gesetz" bezeichnete.

Aufgrund der päpstlichen Aussagen rief der ehemalige belgische Generaldelegierte für die Rechte des Kindes, Bernard De Vos, Anfang Oktober zu einer massiven "Enttaufungsbewegung" auf, um seine Ablehnung gegenüber der von Papst Franziskus vertretenen Position zum Ausdruck zu bringen. Nun haben sich laut Medienberichten 524 Personen dieser Aktion angeschlossen. In dem Offenen Brief prangern die Unterzeichner zudem den Umgang mit Missbrauchsfällen in der belgischen Kirche und eine aus ihrer Sicht unzureichende Begleitung und Entschädigung Missbrauchsbetroffener an.

Debatte um "Enttaufung"

In Belgien wird seit einiger Zeit über sogenannte "Enttaufungen" diskutiert. Anders als in Deutschland ist in Belgien kein formeller Kirchenaustritt möglich. Austrittswillige versuchen daher, ihren Eintrag aus dem kirchlichen Taufregister löschen zu lassen – dieses Vorgehen lehnt die Kirche jedoch ab, denn theologisch gilt: einmal getauft, immer getauft.

Dass in Belgien die Debatte trotzdem unter dem Schlagwort der "Enttaufung" geführt wird, ist teilweise ein hausgemachtes Problem der Kirche: Kirchenaustritte verzeichnet die Belgische Bischofskonferenz in ihrer Kirchenstatistik unter dem Schlagwort "Anträge auf Austragung aus dem Taufregister". Auf solche Anträge hin wird im Taufregistereintrag eine Notiz über einen "formalen Austritt aus der Kirche" ergänzt. (KNA)