Hohe Haftstrafe gegen 41-Jährigen

Kirchenbrand in Sachsen: Verurteilung ist rechtskräftig

Veröffentlicht am 17.10.2024 um 13:10 Uhr – Lesedauer: 

Bautzen/Leipzig ‐ Im Prozess um einen Kirchenbrand im sächsischen Großröhrsdorf hatte das Landgericht Bautzen den Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er legte Revision ein. Nun entschied der Bundesgerichtshof.

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Das Urteil des Landgerichts Bautzen im Prozess um einen Kirchenbrand im sächsischen Großröhrsdorf ist rechtskräftig. Dies hat am Donnerstag der Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig mitgeteilt. Das Landgericht Bautzen hatte den Angeklagten im Februar zu neun Jahren Haft wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Dagegen hatte der Mann Revision eingelegt. Diese wurde vom Bundesgerichtshof verworfen (Az. 5 StR 364/24).

Die evangelische Stadtkirche war bei dem Feuer im August 2023 komplett ausgebrannt. Es entstand ein Sachschaden von rund 35 Millionen Euro. Der 41-Jährige hatte die Tat zunächst bei der Polizei und seiner Vorführung vor der Haftrichterin gestanden, beim Prozessauftakt dann aber sein Geständnis widerrufen.

Die Barockkirche und ihre Ausstattung stammten aus dem frühen 18. Jahrhundert. Die Kirchengemeinde hatte bereits kurz nach dem Brand erklärt, das Gebäude wieder aufbauen zu wollen, und ein Spendenkonto dafür eingerichtet. (KNA)