Unter anderem erhöhter Bußgeldrahmen

Kirche legt Reformpläne für katholischen Datenschutz vor

Veröffentlicht am 14.11.2024 um 11:21 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Die katholische Kirche hat ein eigenes Datenschutzrecht. Seit sechs Jahren gilt das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz. Das soll nun reformiert werden. Was die Bischöfe planen, ist jetzt erstmals öffentlich.

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Die katholische Kirche hat Reformpläne für das kirchliche Datenschutzrecht vorgelegt. Nach einer mehrjährigen Evaluation soll das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Laufe des kommenden Jahres novelliert werden, teilte der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) mit Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs am Mittwoch mit. Die Novelle könnte damit frühestens Anfang 2026 in Kraft treten.

Kirchen und Religionsgemeinschaften können statt der europäischen Datenschutzgrundverordnung eigenes Datenschutzrecht anwenden. Die katholische und die evangelische Kirche sowie mehrere kleinere Religionsgemeinschaften machen von dieser Ausnahme in Deutschland Gebrauch.

Maximale Bußgeldhöhe deutlich gestiegen

Bei der Reform sollen vor allem kirchliche Besonderheiten besser hervorgehoben werden. So ist erstmals eine ausdrückliche Ausnahme vom Recht auf Löschung für Taufregister und andere Kirchenbücher geplant, eine neue Regelung soll die rechtssichere Übertragung von Gottesdiensten im Internet ermöglichen. Ein eigener Paragraph soll festschreiben, dass an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt ein überragendes kirchliches Interesse besteht und daher personenbezogene Daten zu diesem Zweck verarbeitet werden dürfen.

Zugleich soll sich das kirchliche Recht dem staatlichen Datenschutzrecht weiter annähern. Unter anderem müssen kirchliche Einrichtungen wie im Bundesdatenschutzgesetz geregelt den Planungen zufolge erst ab 20 Mitarbeitenden einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen – zuvor war die Grenze 10 Personen. Außerdem braucht es bei Einwilligungen künftig nicht mehr zwingend eine Unterschrift auf Papier.

Als der kirchliche Datenschutz Zähne bekam: Fünf Jahre KDG

Vor fünf Jahren herrschte helle Aufregung: Macht der neue Datenschutz Social Media und Öffentlichkeitsarbeit unmöglich? Die Kirche hat dazu ein eigenes Gesetz – und auch dort war die Verunsicherung groß. Heute ist es ruhiger – doch die nächste Reform steht schon bevor.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesnovelle sind die Regeln zur kirchlichen Datenschutzaufsicht. Deren Aufgaben und Befugnisse werden klarer gefasst und ihre bereits jetzt bestehende Unabhängigkeit gestärkt. Deutlich erhöht wird der maximale Bußgeldrahmen: Er soll von 500.000 Euro auf eine Million Euro steigen. Bei wirtschaftlich tätigen kirchlichen Stellen können künftig sogar Bußgelder bis zu drei Millionen Euro verhängt werden.

Rückmeldungen zu dem Gesetzesentwurf werden bis zum 31. Januar von den Bistümern, dem Deutschen Caritasverband und ausgewählten katholischen Verbänden eingeholt. Der fertige Gesetzestext wird von den deutschen Bischöfen als Muster beschlossen. Anschließend muss jeder einzelne Diözesanbischof das KDG für sein Bistum als Diözesangesetz erlassen, damit es gilt.

Gilt in allen Diözesen für alle kirchlichen Stellen

Das aktuelle KDG gilt seit dem 24. Mai 2018. Es ist ein umfassendes Datenschutzgesetz, das in allen deutschen Diözesen für alle kirchlichen Stellen gilt. Aufgrund der Vorgabe der Datenschutzgrundverordnung muss kirchliches Datenschutzrecht in Einklang mit dem europäischen Recht stehen, so dass für Datenverarbeitungen in der Kirche kein schwächeres Datenschutzniveau herrscht als nach der DSGVO.

Am Mittwoch hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland ihr Datenschutzgesetz bereits umfassend novelliert. Die Änderungen am evangelischen Datenschutzgesetz stärken ebenso wie der Entwurf des KDGs kirchliche Besonderheiten, gleichen das kirchliche Recht weiter dem staatlichen an. Die maximale Bußgeldhöhe wurde dabei auf 6 Millionen Euro erhöht. (KNA)