Frauen mit geistiger Behinderung zur Kommunionhelferin beauftragt
Im Erzbistum Paderborn haben erstmals zwei Frauen mit geistiger Behinderung eine Beauftragung zur Kommunionhelferin erhalten. Die Frauen durchliefen einen eintägigen Kurs und sind nun zum Kommunionhelferdienst in einer Eucharistiefeier berechtigt, wie das Erzbistum am Montag mitteilte. Dies sei ein wichtiger Schritt für eine inklusive Kirche, sagte die Diözesanbeauftragte für die Seelsorge mit Menschen mit Behinderung, Anja Fecke.
In dem kleinen Ausbildungskurs mit nur zwei Teilnehmerinnen sei ausreichend Zeit und Platz für Fragen und praktische Übungen gewesen, hieß es weiter. Fecke sagte, ihr sei bisher kein Bistum bekannt, in dem Menschen mit geistiger Behinderung eine bischöfliche Beauftragung zum Kommunionhelferdienst erhalten hätten. Es sei sicher nicht der letzte solche Ausbildungskurs für die Austeilung der Kommunion in der katholischen Kirche gewesen.
Kommunionhelfer sind katholische Laien, die in besonderen Situationen bei der Austeilung der heiligen Kommunion während der Messe oder bei Krankenbesuchen helfen. Diese Aufgabe wird ihnen von ihrem Bischof oder Priester übertragen. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn der Priester oder Diakon allein nicht in der Lage ist, allen Gläubigen die Kommunion auszuteilen. Die beiden Kursteilnehmerinnen sollen ausschließlich zum Kommunionhelferdienst in Eucharistiefeiern eingesetzt werden. (epd)