Grundgesetz und Bibel seien da eindeutig

Weihbischof Hauke mahnt, Menschenwürde von Behinderten zu achten

Veröffentlicht am 02.12.2024 um 12:54 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ "Die Würde des Menschen ist unantastbar", formuliert das Grundgesetz. Nicht: "Die Würde von Menschen, die dies und jenes können." Der Inklusionsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz sieht darin einen bewussten Auftrag.

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Weihbischof Reinhard Hauke hat dazu aufgerufen, für die Würde aller Menschen einzutreten. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am Dienstag erklärte der Inklusionsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) wörtlich: "Die Menschenwürde kommt Menschen mit Behinderungen ebenso zu wie Menschen ohne Behinderungen. Es ist unerlässlich, die Menschenwürde und die aus ihr resultierenden fundamentalen Menschenrechte zu schützen und weder durch Worte noch durch Handlungen zu verletzen."

Laut Hauke verleiht das 75. Jubiläum des Grundgesetzes dem Welttag eine besondere Bedeutung. Denn Artikel 1 halte unmissverständlich fest, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Der Weihbischof sagte: "Aus christlicher Perspektive knüpft sich die Begründung der Menschenwürde an die Gottebenbildlichkeit. Diese Ebenbildlichkeit kommt ausnahmslos allen Menschen zu, da ist der biblische Text eindeutig." Sie konzentriere sich nicht auf Fähigkeiten oder Merkmale. "Gerade deshalb kommt die Würde jedem Menschen ausnahmslos zu und ist ebenso unverlierbar wie die Gottebenbildlichkeit", ergänzte Hauke. Wo Menschen mit Behinderungen benachteiligt und diskriminiert würden, widerspreche das dem christlichen Auftrag und gesellschaftlichen Werten, so Hauke. (KNA)