Josef Wesolowski war seit Prozessbeginn auf der Intensivstation

Ex-Nuntius aus Klinik entlassen

Veröffentlicht am 20.07.2015 um 18:09 Uhr – Lesedauer: 
Missbrauch

Rom ‐ Der wegen Missbrauchs angeklagte Ex-Papstbotschafter ist aus dem Krankenhaus entlassen worden. Eigentlich hätte der Prozess gegen Josef Wesolowski vor zehn Tagen im Vatikan beginnen sollen. Er war aber vor Prozessauftakt auf die Intensivstation gekommen.

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Der Prozess wurde am 11. Juli nach rund sechs Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt. Bisher ist ein neuer Termin nicht festgelegt. Es ist das erste Mal, dass einem vormals ranghohen kirchlichen Würdenträger wegen sexuellen Missbrauchs vor einem weltlichen Strafgericht des Vatikanstaates steht.

Der Staatsanwalt des Vatikanstaates, Gian Piero Milano, wirft Wesolowski unter anderem vor, in der Dominikanischen Republik mehrere Jungen im Alter von 13 bis 16 Jahren sexuell missbraucht zu haben. In mindestens einem Fall soll dies in der Öffentlichkeit geschehen sein. Zudem wird Wesolowski beschuldigt, eine "enorme Menge" kinderpornografischen Materials besessen zu haben. Zum Strafmaß äußerte sich der Staatsanwalt nicht.

Vor einem Jahr in den Laienstand versetzt

Nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe wurde Wesolowski im August 2013 von seinem Posten als Papstbotschafter in der Dominikanischen Republik abberufen. Nach einer ersten gerichtlichen Anhörung im Vatikan wurde er im September 2014 auf persönliche Anordnung von Papst Franziskus unter Hausarrest gestellt. Von einer Inhaftierung sah die vatikanische Justiz wegen seines schlechten Gesundheitszustands ab. Im Dezember 2014 wurde Wesolowski nach Ablauf der zulässigen Höchstdauer aus dem Hausarrest entlassen, muss sich seither aber weiter im Vatikan aufhalten.

Als früherer Diplomat des Heiligen Stuhls ist Wesolowski vatikanischer Staatsbürger. Daher muss er sich auch vor der weltlichen Gerichtsbarkeit des Vatikanstaats verantworten. Nach einem kirchenrechtlichen Prozess hatte der Vatikan ihn bereits im Juni 2014 in den Laienstand versetzt, also aller priesterlichen Rechte und Pflichten enthoben. Rechtliche Grundlage des Verfahrens ist das Strafrecht des Vatikanstaates. Seit 2013 ist der Besitz von Kinderpornografie darin ein eigener Straftatbestand. (luk/dpa/KNA)

Linktipp: Missbrauchsprozess vertagt

Der frühere Papstbotschaftler Jozef Wesolowski muss sich im Vatikan wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vor einem Strafgericht verantworten. Er erschien zum ersten Prozesstag jedoch wegen Krankheit nicht im vatikanischen Gerichtssaal.