Trotz Einstellung des Bußgeld-Verfahrens

Stadt Essen will weiterhin keine christlichen Botschaften auf Taxis

Veröffentlicht am 19.12.2024 um 13:50 Uhr – Lesedauer: 

Essen ‐ Ein Taxifahrer sollte wegen einer christlichen Botschaft auf seinem Wagen ein Bußgeld bezahlen. Dagegen wehrte er sich vor Gericht, das Verfahren wurde eingestellt. Die Stadt Essen hält weiterhin an ihrem Vorgehen fest – auch wenn sie etwas bedauert.

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Die Stadt Essen will auch weiterhin daran festhalten, keine religiösen Botschaften auf Taxis zu dulden. Die Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen den christlichen Taxifahrer Jalil Mashali ändere an der Position der Stadt nichts, sagte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage von katholisch.de. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr verbietet politische und religiöse Werbung auf Taxis. "Hierdurch soll verhindert werden, dass es sowohl im stehenden Straßenverkehr, wie beispielsweise an Taxenständen, als auch im fließenden Verkehr zu Störungen der öffentlichen Ordnung kommt", erläuterte die Stadt-Sprecherin.

Grundsätzlich liege das Vorgehen im Ermessen der zuständigen Behörde, daher brauche es in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Wie mit möglichen künftigen ähnlich gelagerten Fällen genau umgegangen werde, könne man daher nicht sagen. Dass im Fall Mashalis ein Bußgeld verhängt wurde, sei aber aus Sicht der Stadt nicht der Idealfall: "Grundsätzlich hat die Stadt Essen kein Interesse daran, in dem Zusammenhang Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, sondern bevorzugt einsichtiges Verhalten durch Befolgung der Regelungen, sprich keine derartigen Aufkleber am Taxi und Mietwagen anzubringen." Das sei in dem Fall auch mehrfach zu erreichen versucht worden, bevor ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Bundesverfassungsgericht billigte Regelung

Gestützt sieht sich die Stadt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 1998 festgestellt hatte, dass das Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxis der Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs dient. "Es soll Störungen des Taxenverkehrs durch denkbare Auseinandersetzungen wegen politischer oder religiöser Parolen an Taxen verhindern. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Verkehr mit Taxen als Teil des ÖPNV zu sehen ist", so die Sprecherin weiter.

Anfang der Woche wurde bekannt, dass das Amtsgericht Essen das Verfahren gegen Mashali eingestellt hatte. Der aus dem Iran stammende Christ hatte an seinem Taxi am unteren Rand der Heckscheibe einen Aufkleber mit der Aufschrift "Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben" (Joh. 14,6) angebracht und sollte unter Verweis auf die Rechtslage ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 88,50 Euro bezahlen. (fxn)