Innensenator und Kirche wollen Klärung im Januar

Vorerst keine Abschiebungen – Einigung im Bremer Kirchenasylstreit

Veröffentlicht am 20.12.2024 um 13:27 Uhr – Lesedauer: 

Bremen ‐ Bremens Innensenator und die evangelischen Kirchenleitungen haben sich im Streit um Kirchenasyl für Geflüchtete vorerst geeinigt. Abschiebungen aus Kirchen werden erstmal ausgesetzt – Klärungen folgen bis Ende Januar.

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Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Vertreter der evangelischen Kirche haben sich zum Streit um Kirchenasyl in der Hansestadt verständigt. Ein Treffen zwischen Mäurer und den Kirchenleitungen aus Bremen und Niedersachsen fand bereits am Dienstag statt, wie sie am Donnerstagabend mitteilten. Beide Seiten seien sich einig, am bewährten und auf einer bundesweiten Abmachung beruhenden Verfahren für Kirchenasyl festzuhalten, hieß es.

Das Gespräch soll eine länger andauernde Debatte über das Kirchenasyl in Bremen beenden. Mäurer hatte der evangelischen Kirche vorgeworfen, zu vielen Menschen Kirchenasyl zu gewähren. Die evangelische Kirche hatte das zurückgewiesen und nannte die Flüchtlingspolitik das eigentliche Problem. Mit Kirchenasyl stünde sie Menschen in Notsituationen bei. Zum Streit war es gekommen, nachdem vor rund zwei Wochen die Behörden vergeblich versucht hatten, einen Somalier, der nach Finnland überstellt werden sollte, aus den Räumen einer Kirchengemeinde zu holen. Der Versuch scheiterte am Widerstand des Pastors und rund hundert Menschen, die sich spontan mit dem Somalier solidarisierten. Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Abschiebung des Mannes in der vergangenen Woche vorerst untersagt.

Laut der gemeinsamen Mitteilung werden für die Menschen, die aktuell in Kirchenasyl sind, bis Ende Januar keine Abschiebemaßnahmen vollstreckt. In der Zeit sollen weitere Klärungen erfolgen. Dazu gehört, feste Kriterien für "Härtefälle" und "unzumutbare Härten" abzustimmen und festzulegen.

Kirchenasyl als Appell, nicht Protest

Die staatliche Seite wird der Mitteilung zufolge kirchliche beziehungsweise sakrale Räume als geschützte Räume auch künftig akzeptieren. Außerdem sei der Innensenator bereit, direkt mit Gemeinden über das Kirchenasyl sprechen. Die Kirchenleitungen bekräftigten, mit dem Instrument des Kirchenasyls achtsam umzugehen und es als Appell zu verstehen, "Einzelfälle mit besonderen humanitären Härten besonders zu überprüfen". Die Kirchen verfolgten mit dem Kirchenasyl nicht das Ziel, den Rechtsstaat in Frage zu stellen oder damit eine systematische Kritik am Dublin-System zu üben, hieß es.

Bevor eine Kirchengemeinde in Zukunft Kirchenasyl gewährt, soll sie sich der Abmachung zufolge mit der jeweiligen Landeskirche oder der Geschäftsstelle der Konföderation niedersächsischer Kirchen beraten. Außerdem sollen im Land Bremen nur noch Menschen in Kirchenasyl aufgenommen werden, die zuvor bereits dort gewohnt haben.

Behörden räumen mehrere Kirchenasyle

Beim Kirchenasyl nehmen Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, wenn ihrer Auffassung nach eine Abschiebung für den Geflüchteten eine Bedrohung für Leib und Leben darstellt. Es hat seine Grundlage in einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen. Demnach muss eine Kirchengemeinde die Gründe darlegen, warum sie im Einzelfall Kirchenasyl gewährt. Das Amt überprüft den Fall daraufhin noch einmal. In jüngster Zeit waren bundesweit mehrere Kirchenasyle von Behörden geräumt worden, unter anderem in Hamburg und Wuppertal. (fxn/KNA)