Parkausweise gefälscht – Strafbefehle gegen Bistumsmitarbeiter

Das Amtsgericht Ingolstadt hat gegen zwei Mitarbeiter des Bistums Eichstätt Strafbefehle wegen des Vorwurfs der Fälschung von Parkausweisen erlassen. Die beiden Beschäftigten des Ordinariats, also der Verwaltungszentrale des Bistums, müssen jeweils 60 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen, wie das Gericht am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Die Beschuldigten können binnen zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen, wie es weiter hieß. Andernfalls sei der Strafbefehl rechtskräftig und stehe damit einem vollstreckbaren Urteil gleich. Die Strafbefehle beantragt hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Der Vorwurf lautet Urkundenfälschung.
Bistum will auch intern aufklären
Das Bistum Eichstätt ist nach eigenen Angaben durch polizeiliche Ermittlungen auf den Sachverhalt aufmerksam geworden. Eine Sprecherin der Diözese hatte bereits vergangene Woche erklärt: "Wenngleich wir zu laufenden Ermittlungen keine Aussagen machen, haben wir ein großes Interesse an der vollständigen Aufklärung des Sachverhalts sowohl extern als auch intern. Wir haben diese Handlungen mit großem Bedauern wahrgenommen und verurteilen diese."
Grundsätzlich würden Parkausweise und -plätze auf Antrag und je nach Verfügbarkeit an Mitarbeitende vergeben, hieß es weiter. Die Sprecherin ergänzte: "In naher Zukunft wird das Bistum über einen eigenen Parkplatz verfügen, sodass keine städtischen Parkplätze mehr genutzt werden. Dies wird dazu beitragen, die Parksituation in der Stadt zu entspannen." (KNA)