Niemand habe damals von dem Missbrauch gewusst

Erzbischof Koch macht Zeugenaussage in Kölner Schmerzensgeldverfahren

Veröffentlicht am 25.03.2025 um 16:18 Uhr – Lesedauer: 5 MINUTEN

Köln ‐ Hat es jemand gewusst? In einem Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln soll geklärt werden, ob es für die Missbrauchstaten eines Priesters haften muss. Und dazu sagte auch der Berliner Erzbischof Heiner Koch aus.

  • Teilen:

In einem Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln haben am Dienstag der Berliner Erzbischof Heiner Koch und zwei weitere Geistliche als Zeugen ausgesagt. In dem Verfahren am Kölner Landgericht geht es um die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen, die einen Priester als Pflegevater hatte und von ihm über Jahre teils schwer missbraucht wurde. Im Zuge der Amtshaftung verlangt sie 850.000 Euro vom Erzbistum Köln.

Die geladenen Geistlichen sollten zur Klärung der Frage beitragen, ob jemand aus dem kirchlichen Umfeld von den Taten des 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priesters hätte wissen können. Ein solches Wissen kann nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Dominik Theisen eine Amtshaftung für das Erzbistum begründen. Koch, der aus dem Erzbistum Köln stammt, und die beiden anderen Geistlichen sagten, dass damals niemand von dem Missbrauch gewusst habe.

Das Gericht ging besonders der Frage nach, ob 1978 und 1979 Bewohner des Kölner Priesterseminars wussten, dass die Betroffene und ihr Ziehbruder in dem Gebäude regelmäßig übernachteten und die Betroffene dort ein Zimmer mit ihrem Pflegevater teilte. Erzbischof Koch erklärte, sich nicht bewusst an die Kinder erinnern zu können, dementsprechend auch nicht an Übernachtungen. Dem schloss sich ein weiterer Zeuge an.

Pfarrhaus im Fokus

Die Beweisaufnahme drehte sich zudem um die Zeit der Kinder mit ihrem Pflegevater in einem Pfarrhaus in Alfter bei Bonn. Die Betroffene und ihr Ziehbruder hatten ausgesagt, in dieser Zeit habe ein Pfarrer im ersten Stock gewohnt, während der Täter als Diakon mit ihnen im zweiten Obergeschoss untergebracht gewesen sei. Dort habe der Junge ein eigenes Zimmer gehabt, während der Täter und die Betroffene sich einen Raum geteilt hätten. Zudem berichtete der Bruder, ihr Pflegevater sei mit seiner Ziehschwester in der Sauna des Hauses gewesen.

Der als Zeuge geladene Priester, der zu dieser Zeit die Wohnung im ersten Stock bewohnt hatte, gab an, davon nichts mitbekommen zu haben. Auch habe er nichts von der Zimmersituation gewusst und es nicht als seine Verantwortung gesehen, die Wohnung des Diakons zu kontrollieren.

Laut Gericht muss das Erzbistum in dem Fall nur dann haften, wenn der Täter oder andere Kirchenvertreter ihre Amtspflicht verletzt haben. In einem Beweisbeschluss hatte es bereits deutlich gemacht, dass sich eine mögliche Amtshaftung nicht auf den privaten Bereich, zu dem das Pflegeverhältnis zählt, beziehe. Ein Urteil kündigte das Gericht für den 6. Mai an. (KNA)