Angekündigte Revision wurde nicht eingereicht

Missbrauchsprozess gegen Ex-Ordensmann – Urteil rechtskräftig

Veröffentlicht am 26.03.2025 um 15:04 Uhr – Lesedauer: 5 MINUTEN

Memmingen ‐ Die Bewährungsstrafe gegen einen früheren Internatsleiter aus dem Allgäu in Sachen Missbrauch hat Bestand. Bei dieser Entscheidung des Landgerichts Memmingen bleibt es. Eine angekündigte Revision ging nicht ein.

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Das Urteil gegen den ehemaligen Leiter eines katholischen Internats in Mindelheim im Allgäu ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Memmingen am Mittwoch mit. Das Landgericht hatte im Dezember 2024 eine Entscheidung des Amtsgerichts Memmingen vom Januar 2023 bestätigt. Dieses hatte das Ex-Mitglied des Maristen-Ordens wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt; vom Vorwurf des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hatte es ihn freigesprochen. Gegen die Bestätigung des Amtsgerichts-Urteils durch das Landgericht hatte der Nebenkläger-Anwalt, also der Anwalt des Hauptbelastungszeugen, noch im Gerichtssaal Revision angekündigt. In der gesetzlichen Frist dafür sei aber kein Antrag eingereicht worden, erklärte das Landgericht nun.

Rückblick: Das Landgericht hatte es vergangenen Dezember in dem Berufungsprozess als nicht beweisbar angesehen, dass der frühere Marist (heute Mitte 60) vor rund 20 Jahren einen damals 15-Jährigen schwer sexuell missbraucht haben soll. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger-Anwalt hatten mehrere Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. In drei vorherigen Prozessen war der zwischenzeitlich von seinem Orden ausgeschlossene Ex-Chef des Mindelheimer Maristenkollegs jeweils mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Scheinerinnerungen?

Das Amtsgericht hatte sich bei seinem nun endgültig bestätigten Urteil von 2023 unter anderem auf ein psychologisches Gutachten gestützt. Demzufolge könnten den Vorwürfen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, die unter anderem auf Beischlaf lauteten, Scheinerinnerungen des Hauptbelastungszeugen zugrundeliegen. Daraufhin waren Staatsanwaltschaft und Nebenklage in Berufung gegangen.

Der Landgerichts-Richter erklärte am Ende, im Prozess sei "großes Leid" geschildert worden. Doch auch, wenn der Ex-Internatschef sich in anderen Fällen zweifelsfrei erhebliche Verfehlungen habe zuschulden kommen lassen, müsse man sich mit dem aktuellen Fall vorurteilsfrei befassen. In diesem sei nur ein Freispruch möglich gewesen. Denn es gebe keine Beweise für die Anschuldigungen des Hauptbelastungszeugen.

Zur Frage der Bewährung für den anderen Teil des Amtsgerichts-Urteils sagte der Richter: Das verurteilte Geschehen liege lange zurück, der Angeklagte sei seither nicht mehr auffällig geworden, eine therapeutische Aufarbeitung sei gegeben. Dass sich Betroffene eine Haft wünschten, sei aus Genugtuungsgründen nachvollziehbar. Dieses Maß dürfe das Gericht aber nicht anlegen. Der ehemalige Maristenbruder hatte das Internat bis 2007 insgesamt 20 Jahre geleitet. Bereits 2008 und 2011 hatte er wegen sexuellen Missbrauchs von Schülern Bewährungsstrafen erhalten. Das Internat wurde 2014 geschlossen. Der Schulbetrieb am Maristenkolleg Mindelheim (Gymnasium und Realschule) wird seither vom Schulwerk der Diözese Augsburg fortgeführt. (KNA)