Strafe gegen Geistlichen wurde zur Bewährung ausgesetzt

Gericht verurteilt Priester wegen Kindesmissbrauchs

Veröffentlicht am 27.03.2025 um 10:33 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Montabaur ‐ Missbrauch im Pfarrhaus – doch der Täter muss nicht ins Gefängnis: Ein Gericht in Rheinland-Pfalz hat einen Geistlichen wegen Kindesmissbrauchs verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Die Tat geschah 2019 in Liechtenstein.

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Das Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Montabaur hat einen Priester wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Die Freiheitsstrafe von acht Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Zuvor hatte der SWR über den Fall berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde für schuldig befunden, im Jahr 2019 in einem Pfarrhaus in Liechtenstein sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Dort war der Deutsche einige Jahre als Gemeindepfarrer tätig. Inzwischen lebt er in Rheinland-Pfalz, so dass sich am Mittwoch das Gericht in Montabaur mit den Vorwürfen befasste. In Deutschland war er nicht als Pfarrer tätig. (KNA)