Grundlegende Aspekte des christlichen Totengedenkens fehlten

Rheinland-Pfalz: Kirchen blicken skeptisch auf neue Bestattungsformen

Veröffentlicht am 24.06.2025 um 12:39 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ Rheinland-Pfalz plant ein liberales, neues Bestattungsrecht. So könnten künftig Angehörige die Asche Verstorbener mit nach Hause nehmen. Auch Flussbestattungen sind vorgesehen. Doch der Entwurf ist umstritten.

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Skeptisch blicken die beiden großen Kirchen auf das geplante neue Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz, das laut Landesregierung das modernste in Deutschland werden soll. Das Verstreuen von Asche in freier Natur, die Aufbewahrung zu Hause sowie die Verarbeitung zu Schmuck werden in einer Stellungnahme des Katholischen Büros Mainz kritisiert, die der Landtag am Dienstag veröffentlichte. Das Katholische Büro ist das gemeinsame Kommissariat der Bischöfe in Rheinland-Pfalz. In dem 25-seitigen Papier heißt es zudem, dass die neuen Bestattungsformen grundlegende Aspekte des christlichen Totengedenkens vermissen ließen.

Laut den geplanten Regeln sollen unter anderem Flussbestattungen in großen Flüssen möglich sein. Erlaubt wäre auch, die Asche eines Verstorbenen zu einem Diamant-Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen oder die Asche von Verstorbenen auf mehrere Angehörige aufzuteilen. Aus Sicht der Kirche zeigt sich darin eine "problematische Stärkung anonymer Formen" der Bestattung.

Positiv sehen die Bistümer die Aufnahme der Tuchbestattung, wie sie vor allem bei Muslimen üblich ist. Die Änderungen bei der Bestattung von Sternenkindern, also von Kindern, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind, seien zu begrüßen. So sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, ein Kind zusammen mit einem Elternteil beizusetzen, falls beide gemeinsam oder kurz hintereinander gestorben sind.

Neues Gesetz noch vor den Landtagswahlen

Der Landtag hatte sich im Mai erstmals mit dem Vorhaben befasst, im Frühjahr finden regulär die nächsten Wahlen statt. Daher ist geplant, das Gesetz in den kommenden Monaten abschließend zu beraten und zu beschließen. Die vorgesehene Frist des Gesetzgebungsverfahrens reicht aber aus Sicht der katholischen Kirche für eine öffentliche Meinungsbildung in breiter Form nicht aus. Die Kirche sieht "das Risiko einer möglichen Beschädigung der gemeinsamen Trauerkultur". Das bisherige Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz gilt seit etwa 40 Jahren. Neben der katholischen Kirche haben auch weitere Institutionen und Experten Stellungnahmen eingereicht.

Große Teile des Gesetzes seien kritikwürdig, hält auch der Beauftragte der evangelischen Kirchen, Kirchenrat Wolfgang Schumacher, fest. Er sieht den dringenden Bedarf einer "grundlegenden und breit angelegten Diskussion und Überarbeitung" des Gesetzentwurfs. Schumacher hinterfragt den Anspruch des "modernsten Bestattungsrechts": Moderne scheine mit Zeitgeist verwechselt, so Schumachers Kritik. Um trauerkulturell auf der Höhe der Zeit zu sein, bedürfte es statt eines Verwaltungsentwurfs einer breiten Diskussion und Teilhabe bei der Erarbeitung der neuen Regeln. (KNA)