Bischof Bätzing empfiehlt Umsetzung der Segens-Handreichung
Der Limburger Bischof Georg Bätzing empfiehlt die Umsetzung der Handreichung zum Segen für Paare, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen. Das Bistum hat das Papier im aktuellen Amtsblatt (Mittwoch) offiziell veröffentlicht. Die Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben" wurde im April durch die Gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) verabschiedet. Die Gemeinsame Konferenz kann keine für die Kirche in Deutschland oder die Diözesen bindenden Beschlüsse fassen. Bätzing empfehle die Umsetzung nun nach den Voten aus dem Bistumsteam, dem Seelsorgerat und dem Diözesansynodalrat: "Ich ermutige die Seelsorgerinnen und Seelsorger, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die diese Handreichung für die Gestaltung von Segensfeiern für Paare gibt."
Das Segenspapier geht auf einen Auftrag des Synodalen Wegs zurück. Nachdem der Vatikan im Dezember 2023 mit "Fiducia supplicans" das Verbot für Segnungen homosexueller Beziehungen lockerte, flossen auch diese Änderungen mit ein. Die im Papier zusammengefassten Vorschläge verstehen sich als Angebot für "Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können". Mit dem Leitfaden folge man dem "pastoralen Ansatz des Pontifikats von Papst Franziskus", hieß es bei der Vorstellung.
Über die Empfehlung hinaus hat das Bistum Limburg keine weiteren Vorgaben für den Umgang mit der Handreichung herausgegeben. Ende Juni hatte das Bistum Osnabrück den Beschlusstext bereits in seinem Amtsblatt abgedruckt. In Osnabrück sollen allerdings die nach diesem Papier gespendeten Segnungen statistisch erfasst werden. Dazu wurden ein anonymer und ein personalisierter Erhebungsbogen formuliert, mit dem Paarsegnungen protokolliert und an das für kirchliches Meldewesen zuständige Referat im Bischöflichen Generalvikariat gemeldet werden sollen. (fxn)
