Papst Leo XIV. wird um Untersuchung gegen Kölner Erzbischof gebeten

Bischof Ackermann gibt Anzeige gegen Kardinal Woelki an Vatikan weiter

Veröffentlicht am 30.07.2025 um 14:35 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Missbrauchsbetroffene haben den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki angezeigt. Als dienstältester Bischof der Metropolie ist Stephan Ackermann aus Trier für die Weiterleitung an Rom zuständig. Das hat der nun getan.

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die kirchenrechtliche Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan weitergegeben. In seiner Funktion als dienstältester Bischof der Metropolie habe er die Anzeige entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben über die Nuntiatur an das römische Dikasterium für die Bischöfe zur Prüfung weitergeleitet, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ackermann habe sowohl den Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) als auch Woelki darüber informiert.

Beirat: Jegliches Vertrauen verloren

Der Betroffenenbeirat hatte die Anzeige erstellt, in der er Papst Leo XIV. um eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen Woelki mit Blick auf dessen Verhalten im Zuge der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bittet. In dem Schreiben des Betroffenenbeirats heißt es, man habe jegliches Vertrauen verloren, dass unter Woelkis Leitung Missbrauchstaten ohne Rücksicht auf die Täter aufgeklärt werden. Die Aufarbeitung im Erzbistum Köln scheine vor allem dem Selbstschutz des Kardinals zu dienen. Die Pressestelle des Erzbistums Köln hatte die Anschuldigungen des Betroffenenbeirats auf epd-Anfrage als "offenkundig haltlos" zurückgewiesen.

Wie mit einer solchen kirchenrechtlichen Anzeige zu verfahren ist, hatte der verstorbene Papst Franziskus im Mai 2019 rechtlich verbindlich festgelegt. Die Regelungen betreffen sowohl Fälle von sexuellem Missbrauch durch Kirchenobere als auch die Vertuschung solcher Straftaten. Die Anzeige kann entweder an die zuständige Diözese oder direkt an den Heiligen Stuhl gerichtet werden. Binnen 30 Tagen nach Eingang der Meldung muss über eine Voruntersuchung entschieden werden.

Die jetzige Anzeige bezieht sich auf Ermittlungsergebnisse der Kölner Staatsanwaltschaft. Diese hatte ein Meineids-Verfahren gegen Woelki im Zusammenhang mit einer Aussage über Missbrauchstaten im Mai zwar gegen Zahlung einer Geldauflage von 26.000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam aber auch zu dem Schluss, der Kardinal habe fahrlässig die Unwahrheit gesagt und gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. Woelki bestreitet das. (epd)