Ordensleute halten Mahnwache
An der Aktion beteiligte sich auch rund ein Dutzend Asylbewerber zumeist aus Syrien, die derzeit in dem Gewahrsam untergebracht sind.
Bislang konnte die Gruppe nur vor dem Tor des BER-Geländes demonstrieren. Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg hatte eine Mahnwache vor dem Asylgewahrsam mit der Begründung verboten, es handle sich um nichtöffentliches Betriebsgelände. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im Juni, ein solches Verbot verletzte das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das Gelände sei auch dann ein öffentlicher Raum, wenn die dort angesiedelten Betriebe im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb stünden und das Gelände umzäunt, aber allgemein zugänglich sei. (Az. V ZR 227/14)
Kirchen und Flüchtlingsorganisationen lehnen die Inhaftierung Schutzsuchender und die Durchführung von Asyl-Schnellverfahren wegen des hohen Fehlerrisikos ab. Sie fordern stattdessen, allen Antragstellern ein reguläres Asylverfahren zu ermöglichen. Die Gruppe "Ordensleute gegen Ausgrenzung" demonstriert seit rund 20 Jahren regelmäßig auch vor anderen Abschiebeeinrichtungen und besucht anschließend die Insassen, wenn dies möglich ist. (KNA)