Linke Störer stoppten Traditionalisten

Sitzblockade gegen Piusbruderschaft: Karlsruhe weist Beschwerde ab

Veröffentlicht am 13.11.2025 um 13:27 Uhr – Lesedauer: 

Karlsruhe ‐ Die Piusbruderschaft protestiert gegen Abtreibung, linke Gegendemonstranten stoppen ihren Marsch, die Polizei löst die Blockade auf – alles rechtens? Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht dazu geäußert.

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Die Polizei durfte eine Sitzblockade gegen eine Demonstration der konservativen Piusbruderschaft in Freiburg auflösen. Zugleich charakterisiert die am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Versammlungsfreiheit als "unentbehrliches und grundlegendes Funktionselement" der Demokratie.

Auch in einer zunehmend digitalisierten Welt und in Zeiten erhitzter Debatten auf Social-Media-Plattformen sei eine Präsenz-Versammlung im öffentlichen Raum ein "unverzichtbares Instrument der kollektiven Meinungskundgabe", erklärte das Verfassungsgericht. In einer solchen Demonstration werde das "gemeinsame kommunikative Anliegen unmittelbar erlebt" und könne "unabhängig von den Steuerungsmechanismen" der Online-Plattformen direkt an die Öffentlichkeit gerichtet werden.

Linke Störer gegen Piusbrüder

Konkret wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Teilnehmers einer Sitzblockade gegen die Piusbrüder ab. Rund 70 Gegendemonstranten aus dem linken Spektrum hatten 2015 in der Freiburger Innenstadt den Marsch von rund 100 Piusbrüdern, die gegen Abtreibung protestierten, gestoppt. Sie riefen Slogans wie "Mein Bauch gehört mir!", "Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat!" oder "Eure Priester sind so schwul wie wir!". Schließlich löste die Polizei die Blockade auf. Der Kläger war wegen Störung der Demonstration später zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden.

Das Verfassungsgericht erklärte dies als rechtens. Zwar bedeute die Geldstrafe einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit, heißt es in dem Beschluss des Ersten Senats des Verfassungsgerichts. Der Blockade sei es aber vor allem um eine Störung und Verhinderung des Demonstrationszugs gegangen.

Menschen mit anderen Überzeugungen

In der Gesamtabwägung müsse daher die Versammlungsfreiheit der Störer hinter das Recht der Teilnehmer der Ausgangsversammlung zurücktreten, ihre Versammlung überhaupt durchführen zu können, so die Richter: "Es ist für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern."

Die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. wurde 1969 vom französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905–1991) gegründet. Sie lehnt weite Teile der theologischen Öffnung der vergangenen Jahrzehnte ab, sieht sich aber als Teil der katholischen Kirche. Anfangs kirchlich anerkannt, entzog ihr Rom 1975 die kirchenrechtliche Zulassung. Vertieft wurde die Kluft mit dem Vatikan 1988 durch unerlaubte Bischofsweihen und eine – später wieder aufgehobene – Exkommunikation der Bischöfe der Bruderschaft. (KNA)