Arbeitgericht erklärt Kündigungen von Personal für unwirksam

Neue Wende im Kita-Skandal

Veröffentlicht am 15.10.2015 um 18:07 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Mainz

Bonn/Mainz ‐ Das Mainzer Arbeitgsericht hat Kündigungen von Mitarbeitern einer katholischen Kita in der Stadt für unwirksam erklärt. Sie waren entlassen worden, nachdem Vorwürfe von Missbrauch unter den Schutzbefohlenen bekannt wurden. Das Bistum will gegen die Entscheidung vorgehen.

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In der Kita soll es zu schweren sexuellen Übergriffen, Erpressung und Gewalt unter den Drei- bis Sechsjährigen Kindern gekommen sein. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe war das Haus vorübergehend geschlossen worden und ist noch nicht wiedereröffnet.

"Hinweise auf schwere Verstöße"

Am Donnerstag hieß es aus dem Bistum, die Kirchengemeinde als Arbeitgeber der betroffenen Mitarbeiter werde erneut arbeitsrechtliche Schritte unternehmen, um eine Weiterbeschäftigung zu verhindern. Dies geschehe auch im Hinblick auf die Kinder, die eventuell von einer Weiterbeschäftigung betroffen wären.

"Die uns und der Kirchengemeinde vorliegenden Protokolle der Elterngespräche geben eindeutige Hinweise auf schwere und schwerste Verstöße gegen die Regeln eines sorgsamen Arbeitens mit den Kindern in einer Kindertagesstätte", sagte Generalvikar des Bistums Mainz, Dietmar Giebelmann.

Keine Zusammenarbeit

Das Bistum hatte nach eigener Darstellung zusammen mit der Kirchengemeinde, bei der die Mitarbeiter beschäftigt waren, unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vorfälle alle Mitarbeiter um Kooperation bei der Aufklärung der Gesamtproblematik gebeten. Diese Mitarbeit sei verweigert worden. Die meisten Eltern der betreuten Kinder hätten auf deutliche und zum Teil sehr ernste Mängel hingewiesen.

Den Kita-Mitarbeitern wurde unter Hinweis auf schwerste Verletzungen ihrer Aufsichtspflicht gekündigt. Nach wie vor prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft, ob es tatsächlich zu einer strafbaren Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen ist. (gho/KNA)