Etwa 4.800 Menschen arbeiten rund um Papst und Petersdom

Papst Leo XIV. stärkt die arbeitsrechtliche Behörde im Vatikan

Veröffentlicht am 20.12.2025 um 08:53 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Arbeitnehmerrechte im Vatikan sind speziell. Es gibt kein Streikrecht, und auch das Arbeitsrecht ist nicht auf Konflikte ausgelegt. Für Streitfälle gibt es ein eigenes Amt – und für das hat Papst Leo nun Änderungen vorgesehen.

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Papst Leo XIV. hat das für arbeitsrechtliche Fragen zuständige Amt im Vatikan breiter aufgestellt. In einem einfachen Rechtsakt ("Rescriptum") billigte der Papst das neue Statut der Vatikanischen Behörde für Arbeit ULSA, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Gemäß dem neuen Statut der ULSA müssen künftig mehr Mitarbeiter in dem Beirat der Behörde vertreten sein, die unter anderem für die Regelung arbeitsrechtlicher Streitfragen zuständig ist. So werden jetzt erstmals auch je ein Mitarbeiter der vatikanischen Rentenkasse, des vatikanischen Gesundheitswesens und des Vikariats Rom dort Sitz und Stimme haben.

Gremium soll repräsentativer besetzt sein

Mit der neuen Regelung wolle Leo XIV. für mehr Repräsentativität in dem Gremium sorgen, heißt es in dem von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichneten Vorwort zu dem neuen Statut. Zudem stärke es den Weg der Versöhnung in arbeitsrechtlichen Streitfragen.

Ungewöhnlich ist das Tempo, mit dem Papst Leo XIV. ein neues ULSA-Statut genehmigt hat. Sein Vorgänger Franziskus verfügte erst im vierten Jahr seines Pontifikats eine Neuregelung, bei Benedikt XVI. dauerte es gar fünf Jahre, bis er sich des Themas annahm. (KNA)