Verfahren stieß bereits auf Kritik

Neue Regeln für Missbrauchsbetroffene in der evangelischen Kirche

Veröffentlicht am 05.01.2026 um 17:49 Uhr – Lesedauer: 

Hannover ‐ Höhere Zahlungen und eine Pauschale von 15.000 Euro: Die evangelische Kirche und die Diakonie reformieren das Anerkennungsverfahren für Missbrauchsbetroffene. Doch das neue Modell startet nicht überall gleichzeitig.

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Für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie gelten ab Januar 2026 in weiten Teilen Deutschlands neue Regeln für Anerkennungsleistungen. In sieben von zehn Regionen startet ein reformiertes Verfahren, das einfacher, einheitlicher und stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sein soll, teilten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie am Montag mit.

Zentraler Bestandteil sind unabhängige Anerkennungskommissionen, die Betroffene persönlich anhören und über finanzielle Leistungen entscheiden. Die Kommissionen arbeiten weisungsfrei und sind dezentral organisiert. In jedem der zehn regionalen Verbünde aus evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden ist jeweils eine solche Kommission vorgesehen.

Pauschale von 15.000 Euro vorgesehen

Die Anerkennungsleistungen orientieren sich künftig an Urteilen deutscher Zivilgerichte und sind nach oben nicht begrenzt. Zusätzlich sollen Betroffene eine Pauschalleistung von 15.000 Euro erhalten. Wer bereits Anerkennungsleistungen bekommen hat, kann diese ohne erneute Einzelfallprüfung auf den Pauschalbetrag aufstocken lassen. Alternativ ist auch eine erneute individuelle Prüfung nach den neuen Standards möglich.

Die Sprecherin der Beauftragten im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD und Diakonie, Dorothee Wüst, sprach von einem wichtigen Fortschritt, bedauerte jedoch, dass das Verfahren nicht überall zeitgleich starten könne. In drei Verbünden, die den Bereich der ostdeutschen Bundesländer abdecken, soll das neue Verfahren im ersten Halbjahr 2026 beginnen. Zudem gibt es Übergangsregelungen und regionale Besonderheiten, etwa in Bayern, Niedersachsen und Bremen.

Der Rat der EKD hatte die neue Anerkennungsrichtlinie im März vergangenen Jahres beschlossen. Hintergrund ist die Missbrauchsstudie für EKD und Diakonie, die im Januar 2024 von unabhängigen Forschern in Hannover vorgestellt worden war. Die neue Richtlinie war schon im Vorfeld auf Kritik gestoßen. So hatte etwa die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, gesagt, das Modell sei komplex und stelle viele Betroffene vor neue Hürden. (KNA)