Ende Februar wählen die Bischöfe einen Nachfolger für Bischof Bätzing

Der DBK-Vorsitzende: Wie er gewählt wird und was seine Aufgaben sind

Veröffentlicht am 20.01.2026 um 12:35 Uhr – Von Steffen Zimmermann – Lesedauer: 

Berlin ‐ Nach dem überraschenden Verzicht von Bischof Georg Bätzing auf eine weitere Amtszeit als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz müssen die Bischöfe Ende Februar in Würzburg einen Nachfolger wählen. Katholisch.de erklärt, wie die Wahl abläuft und welche Aufgaben der Vorsitzende hat.

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Vom 23. bis 26. Februar kommen die deutschen Bischöfe in Würzburg zu ihrer nächsten Vollversammlung zusammen. Dass bei dem Treffen auch die Wahl des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) auf der Tagesordnung steht, war schon länger bekannt – genauer gesagt schon seit März 2020. Schließlich war damals bei der Vollversammlung in Mainz der Limburger Bischof Georg Bätzing zum Nachfolger von Kardinal Reinhard Marx gewählt worden. Und da die Amtszeit des Vorsitzenden gemäß dem Statut der DBK sechs Jahre dauert, war die bevorstehende Frühjahrs-Vollversammlung als nächster Wahltermin quasi gesetzt. So weit, so normal.

Durch die unerwartete Ankündigung Bätzings an diesem Montag, nicht für eine mögliche weitere Amtsperiode als Vorsitzender zur Verfügung zu stehen, hat die bevorstehende Wahl in Würzburg nun jedoch eine besondere Brisanz erhalten. Hatten die meisten Beobachter bisher auf eine erneute Kandidatur Bätzings und eine weitgehend geräuschlose Wiederwahl des Limburger Bischofs gesetzt, müssen die Karten für das Amt an der Spitze der Konferenz nun plötzlich völlig neu gemischt werden.

Kein Wahlkampf, keine offiziellen Kandidaturen

Doch auch wenn in den kommenden Wochen viele Namen für das Amt gehandelt werden dürften – einen Wahlkampf oder offizielle Kandidaturen gibt es um das Amt des Vorsitzenden traditionell nicht. Möglich ist allerdings, dass sich die Bischöfe vor der Wahl, die voraussichtlich am 24. Februar stattfinden wird, zu einer Art "Vorkonklave" treffen. Erstmals hatte dazu 2014 der damalige DBK-Vorsitzende Robert Zollitsch seine Mitbrüder eingeladen. Einen Tag vor der Wahl seines Nachfolgers sollten die Bischöfe ungestört von der Öffentlichkeit über das Profil des künftigen Vorsitzenden und die Anforderungen an die katholische Kirche in Deutschland beraten. Vorbild für das Treffen war die Papstwahl ein Jahr zuvor: Dort hatten die Kardinäle mehrere Tage lang ihre Erwartungen an den künftigen Papst formuliert. Ob es auch in Würzburg zu einer solchen Versammlung kommt, steht aber noch nicht fest.

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht (Archivbild)

Der Ablauf der Wahl des Vorsitzenden ist im Statut der Deutschen Bischofskonferenz rechtlich genau geregelt.

Unabhängig von möglichen Absprachen im Vorfeld ist der konkrete Ablauf der Wahl des Vorsitzenden im Statut der Deutschen Bischofskonferenz rechtlich genau geregelt. Artikel 12 bestimmt zunächst, dass die Wahl des Vorsitzenden – ebenso wie einige andere Wahlen in der DBK – geheim zu erfolgen hat. In Artikel 13, Absatz 4 heißt es dann, dass für einen erfolgreichen Urnengang eine "Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder" der Vollversammlung erforderlich ist. Sollte eine solche Mehrheit in den ersten beiden Wahlgänge nicht zustande kommen, würde in weiteren Wahlgängen die einfache Mehrheit der anwesenden DBK-Mitglieder genügen.

Doch wer kann überhaupt zum Vorsitzenden gewählt werden? Das regelt Artikel 28: Gewählt werden muss der Vorsitzende – der nach sechs Jahren einmal wiedergewählt werden kann – aus dem Kreis der Diözesanbischöfe; Weihbischöfe dürfen den Vorsitzenden zwar mitwählen, kommen selbst für den Spitzenposten aber nicht in Frage. Durch diese Regelung wird der Kreis der potenziellen Kandidaten deutlich reduziert. Von den Mitgliedern der Vollversammlung – derzeit 59 – kommen entsprechend der Zahl der Bistümer nur die maximal 27 Diözesanbischöfe als Vorsitzende in Frage. Da die Bistümer Eichstätt und Münster derzeit vakant sind, reduziert sich das Kandidatentableau weiter auf 25.

Auch Alter und Erfahrung spielen eine Rolle

Klar ist allerdings schon jetzt, dass nicht jeder dieser 25 Bischöfe ernsthaft als Kandidat in Frage kommt. Ähnlich wie im politischen Raum spielen auch für die Wahl des DBK-Vorsitzenden Faktoren wie etwa Alter oder Erfahrung eine Rolle. Ein Beispiel: Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige gehört zwar zu den erfahrensten Diözesanbischöfen und genießt als wohl prominenteste Stimme der katholischen Kirche in Ostdeutschland und langjähriger Vorsitzender der Ökumenekommission der DBK über die Kirche hinaus einen guten Ruf. Da er im November die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht und spätestens dann dem Papst seinen Rücktritt anbieten muss, kommt er als neuer Vorsitzender trotzdem nicht in Frage.

Bild: ©picture alliance / epd-bild | Annette Zoepf (Zöpf) (Archivbild)

Tritt nach sechs Jahren im Amt nicht erneut zur Wahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz an: Bischof Georg Bätzing.

Dennoch bleiben noch genug potenzielle Kandidaten übrig – und Überraschungen bei der Wahl nicht ausgeschlossen. Das zeigt auch die Geschichte: 1987 etwa wählten die versammelten Bischöfe nicht den favorisierten Münchner Kardinal Friedrich Wetter, sondern den mit 51 Jahren noch relativ jungen Mainzer Bischof Karl Lehmann zum Nachfolger des Kölner Kardinals Joseph Höffner. Und auch mit der Wahl Zollitschs 2008 hatten im Vorfeld die wenigsten Beobachter gerechnet.

Gewählt wird in Würzburg in freier und geheimer Abstimmung. Jeder Bischof kann deshalb einen Namen seiner Wahl auf den Stimmzettel schreiben. Da es derzeit nicht nach dem einen Favoriten aussieht, wird sich womöglich erst nach dem ersten Wahlgang zeigen, welcher Diözesanbischof die größten Chancen auf die Bätzing-Nachfolge hat. Hier könnte dann auch die oft beschworene "Stunde der Weihbischöfe" schlagen. Denn rein rechnerisch verfügen die derzeit 34 Weihbischöfe in der Konferenz gegenüber den Diözesanbischöfen über eine deutliche Mehrheit. Allerdings sind sie natürlich kein geschlossener Block, weshalb bei der Wahl eher andere Allianzen ausschlaggebend sein dürften.

Keine Richtlinienkompetenz wie der Bundeskanzler

Ist der neue Vorsitzende dann gewählt, ist es künftig laut Artikel 29 seine zentrale Aufgabe, die Vollversammlungen und den Ständigen Rat – den Kreis der Diözesanbischöfe – zu leiten und die Konferenz gegenüber Staat und Gesellschaft zu repräsentieren. In der Öffentlichkeit tritt er somit als Sprecher der Konferenz auf und ist damit zugleich das wohl bekannteste Gesicht und die wichtigste Stimme der katholischen Kirche in Deutschland. Frühere Vorsitzende der Bischofskonferenz wie etwa die Kardinäle Josef Frings, Julius Döpfner, Karl Lehmann oder Reinhard Marx waren prägende Gestalten des deutschen Katholizismus.

Allerdings ist der Vorsitzende in seiner Amtsführung nicht frei. Vielmehr ist er an die Beschlüsse der Vollversammlung und des Ständigen Rats gebunden. Eine Richtlinienkompetenz wie sie etwa der Bundeskanzler hat, hat der oberste Repräsentant der Bischöfe nicht. Seinen kirchlichen und gesellschaftlichen Einfluss muss sich der Vorsitzende deshalb erst erarbeiten: Durch Führungs- und Vermittlungsfähigkeiten in der Konferenz, gute Kontakte in den Vatikan und eine überzeugende Präsenz auf den Bühnen der Öffentlichkeit.

Von Steffen Zimmermann