Strafrechtliche Aufarbeitung mit Anlaufproblemen

Anklage im Prozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt verlesen

Veröffentlicht am 10.02.2026 um 18:05 Uhr – Von Christoph Renzikowski (KNA) – Lesedauer: 

München ‐ Im Prozess um die strafrechtliche Aufarbeitung des Finanzskandals im Bistum Eichstätt wurde am Dienstag vor dem Landgericht die Anklage verlesen. Die Verteidiger der beiden Angeklagten bestritten die meisten Vorwürfe.

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Mit Anlaufproblemen hat die strafrechtliche Aufarbeitung des Finanzskandals im Bistum Eichstätt begonnen. Am Dienstag wurde im Prozess vor dem Landgericht München II die Anklage verlesen. Zuvor hatte ein Sachverständiger einen der beiden Angeklagten für verhandlungsfähig erklärt. Der 70-Jährige hatte seit dem Prozessauftakt Anfang Januar gefehlt, weil er sich laut seinem Anwalt zur Behandlung in einer Klinik befand.

Auf der Anklagebank sitzen ein ehemals leitender Mitarbeiter der Finanzabteilung des Bistums und ein US-Immobilienentwickler. Beide sind Deutsche, aber keine Geistlichen. Ihnen werden jeweils mehr als 20 einzelne Straftaten zur Last gelegt. Als Tatbestände stehen teils schwere Fälle von Untreue und Bestechung im Raum. Beim früheren Kirchenmitarbeiter geht es auch um Steuerhinterziehung. Die Verteidiger bestritten in ihren Eröffnungsstatements die meisten Vorwürfe, nur die Steuerhinterziehung räumten sie ein. Die Schuld beim Finanzamt werde seit 2019 schrittweise getilgt.

Investitionen aus Bistumsvermögen

In der Sache geht es um Investitionen aus Bistumsvermögen in Immobilienprojekte in Texas und Florida zwischen 2014 und 2016. Kirchliche Rücklagen von fast 60 Millionen US-Dollar waren ohne Absicherung in Darlehen angelegt worden. Laut Anklage wurde dabei ein Totalverlust in Kauf genommen. Die beiden Angeklagten hätten mit ihrem Geschäftsmodell auf Dauer erhebliche weitere eigene Einkünfte erzielen wollen und damit dem Bistum einen hohen Vermögensverlust zugefügt.

Die zwischen den Angeklagten geflossenen Zahlungen wertet die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang als Bestechung, die Anwälte der Männer sprechen von einer "geteilten Provision". Die 10. Strafkammer des Landgerichts München II hat bis 20. August weitere 49 Verhandlungstage anberaumt. Weiter geht es bereits am Donnerstag. Dann wollen sich die beiden Angeklagten ausführlich einlassen.

Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht (Archivbild)

Der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hatte Anfang 2018 die umstrittenen Anlagegeschäfte publik gemacht. Im Prozess steht er nun auf der Liste der geladenen Zeugen.

Die Verteidigung rügte die lange Verfahrensdauer. Diese sei für ihre Mandanten sehr belastend, für den US-Immobilienentwickler habe sie sich existenzvernichtend ausgewirkt. Mangelhaft seien auch die Ermittlungen gelaufen. Insbesondere seien Beweismittel, die ihre Mandanten hätten entlasten können, nicht gesichert worden. Im Grunde sei die Staatsanwaltschaft der Anzeige des Bistums unkritisch gefolgt. Außerdem seien viele Vorwürfe, selbst wenn sie zutreffen sollten, verjährt.

Breiteren Raum nahm die Frage des eingegangenen Risikos bei den Investments ein. Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Angeklagten hätten wie Spieler agiert. Die Verteidiger hielten dagegen, während der damaligen Niedrigzinsphase seien die Renditeziele des Bistums ohne ein höheres Risiko gar nicht erreichbar gewesen. Die Darlehen hätten sich im Rahmen der seinerzeit verfolgten Anlagestrategie bewegt. Außerdem stellten sie in den Raum, die Verluste seien erst dadurch entstanden, dass das Bistum als einer der Hauptinvestoren ohne Not sein ganzes Kapital zurückgefordert habe, noch bevor die Projektentwicklung habe erfolgreich abgeschlossen werden können. Bis dahin sei alles nach Plan verlaufen. Das Bistum Eichstätt sei zudem bis heute der einzige von rund 50 Investoren, der den Immobilienentwickler verklagt habe.

Altbischof Hanke als Zeuge geladen

Anfang 2018 hatte der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke die umstrittenen Anlagegeschäfte publik gemacht. Seit vergangenem Sommer ist er nicht mehr im Amt. Seinen vorzeitigen Rücktritt hatte noch Papst Franziskus angenommen. Auch Hanke befand sich zwischenzeitlich im Visier der Ermittler. Im Prozess steht er auf der Liste der geladenen Zeugen.

Im Sommer 2017 hatte Hanke externe Wirtschaftsprüfer und Anwälte eingeschaltet und Anzeige erstattet. Danach überarbeitete die Diözese ihre Anlagerichtlinien. Heute kümmern sich externe Dienstleister um die Investments. Bisher hat das Bistum nach eigenen Angaben 35,25 Millionen US-Dollar aus den Darlehen zurückerlangt. Nach einer getroffenen Vereinbarung stehe nur noch ein sechsstelliger Betrag aus. In diesem Zuge habe die Diözese für Anwälte, Sachverständige und Gutachter einen hohen einstelligen Millionenbetrag ausgegeben.

Von Christoph Renzikowski (KNA)