Mehr als 93 Millionen Euro für Missbrauchsbetroffene in der Kirche
Bis Ende vergangenen Jahres haben sich 2.978 Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gewandt. Das seit Anfang 2021 bestehende Gremium entscheidet darüber, wie viel Geld Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Wie aus dem am Donnerstag vorgestellten Jahresbericht der Kommission hervorgeht, wurden dafür bislang etwas mehr als 93,2 Millionen Euro bewilligt.
Allein im vergangenen Jahr waren es den Angaben zufolge rund 7,7 Millionen Euro im Bereich der sogenannten Erst- und Folgeanträge. Hinzu kamen zusätzliche Beträge für Betroffene, die beispielsweise gegen eine frühere Entscheidung der Kommission Widerspruch eingelegt hatten.
Einzelsummen oberhalb von 250.000 Euro
Dem Verfahren liegt eine von den deutschen Bischöfen beschlossene Ordnung zugrunde. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert sich die Kommission an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberem Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Im Schnitt erhielten die Betroffenen rund 33.500 Euro; in 47 Fällen seit Anfang 2021 lag die zugesprochene Summe über 250.000 Euro.
Die Zahl der Erstanträge lag 2025 bei 186, wie es weiter hieß. Das sei ein Tiefstand und entspreche fast einer Halbierung gegenüber den Erstanträgen 2024. Zum Vergleich: Im ersten Jahr des Bestehens der UKA, 2021, wurden 1.565 Anträge erfasst. Nachdem Ende 2024 noch 998 offene Vorgänge zur Entscheidung anstanden, konnte diese Zahl nach Angaben des Gremiums im vergangenen Jahr auf 688 reduziert werden.
Bestätigung durch päpstliche Kommission
Die UKA-Vorsitzende Margarete Reske zeigte sich erfreut, dass die Arbeit ihres Gremiums im Jahresbericht der päpstlichen Anti-Missbrauchs-Kommission 2025 internationale Anerkennung erfahren habe. "Dass neben dem Engagement in anderen Ländern auch das deutsche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, mit seiner breiten Beteiligung der Diözesen und Orden und der einzelfallbezogenen Tätigkeit der UKA positiv gewürdigt wurde, sehen wir als Ermutigung und werden auch weiterhin bestrebt sein, den eingeschlagenen Weg engagiert fortzusetzen", so die Juristin. (KNA)
