Statuten liegen in Rom zur Genehmigung

Schweizer Kirchenstrafgericht soll 2026 Arbeit aufnehmen

Veröffentlicht am 26.03.2026 um 08:45 Uhr – Lesedauer: 

Fribourg ‐ Innerhalb dreier Jahre scheinen die Schweizer Bischöfe zu schaffen, was sich hierzulande immer wieder verzögert: Wohl noch in diesem Jahr soll es ein nationales kirchliches Strafgericht geben – jetzt ist Rom am Ball.

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Das kirchliche Strafgericht der Schweiz soll noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen können. Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) haben auf ihrer Vollversammlung die Statuten des Gerichts unterzeichnet, heißt es im Bericht der SBK über die Vollversammlung. Jetzt steht noch die Approbation der Statuten durch den Vatikan aus. Sobald die Approbation vorliegt, werden die Mitglieder des Gerichts durch die Bischöfe ernannt.

Das Statut wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Churer Bischofs Joseph Bonnemain ausgearbeitet. Details dazu sind bislang nicht bekannt. Im vergangenen Jahr waren nach Angaben der Schweizer Kirche noch Fragen offen, wie kirchliche Vorgaben und rechtsstaatliche Standards in Einklang gebracht werden können, welche Verfahrensrechte Betroffene haben und welche Anforderungen an Richterinnen und Richter und weitere Fachleute gestellt werden. Außerdem sei noch über Sitz und Finanzierung des Gerichts zu beraten gewesen.

Kirchliches Strafgericht in Deutschland lässt weiter auf sich warten

Die Einrichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichts ist eine Konsequenz aus den Erkenntnissen der Schweizer Missbrauchsstudie, die 2023 veröffentlicht wurde. Im Dezember 2024 hatte die Apostolische Signatur, das oberste Gericht der Kirche, das auch Aufgaben der kirchlichen Justizverwaltung wahrnimmt, den Schweizer Bischöfen grünes Licht für das Vorhaben gegeben, so dass die Arbeit an den Statuten beginnen konnte. Ursprünglich sollte das Gericht bereits im vergangenen Jahr seine Arbeit aufnehmen.

In Frankreich gibt es bereits seit 2023 einen nationalen kirchlichen Strafgerichtshof. Auch in Deutschland gibt es Pläne für neue bundesweite kirchliche Gerichte. Geplant sind eine Disziplinarordnung für Kleriker sowie die Einrichtung einer Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ursprünglich war geplant, die neuen Gerichte 2021 einzurichten. Im März nannte die Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Beate Gilles, nach der DBK-Vollversammlung, dass der Prozess durch personelle Wechsel nicht mit der nötigen Vehemenz vorangetrieben worden sei. Der Ball sei aber im vergangenen Jahr wieder aufgenommen worden. Es sei klar geworden, dass die deutschen Entwürfe für die Gerichtsordnungen in Rom nicht zustimmungsfähig gewesen seien. Kritische Fragen beträfen etwa die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen und eine weltkirchliche Vergleichbarkeit der Verfahren. Rom lege Wert auf Verfahren, die auch in anderen weltkirchlichen Kontexten realisierbar seien. (fxn)