Organspende: Neue Debatte um Widerspruchslösung – Kirchen sagen "Nein"

"Das kann ich nicht verstehen, ich akzeptiere es auch nicht": Mit deutlichen Worten kritisierte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann am Dienstag die ablehnende Haltung der Kirchen zur sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende. Zwar müsse die Organspende freiwillig bleiben – es sei den Menschen aber zuzumuten, eine Entscheidung dafür oder dagegen zu treffen. "Jetzt ist Schluss mit Abwarten und Verdrängen", sagte die evangelische Politikerin am Dienstag dem Magazin "Stern".
Hintergrund von Connemanns Äußerung ist die erneute Diskussion im Bundestag über eine Reform des Transplantationsrechts. Im Parlament liegen dazu derzeit zwei konkurrierende Anträge fraktionsübergreifender Gruppen vor – darunter erneut ein Vorstoß für die Einführung der Widerspruchslösung.
Emotionale und grundlegende Debatte
Die Äußerungen Connemanns machen deutlich, wie emotional und grundlegend die Debatte geführt wird. Denn bei der Frage der Organspende geht es nicht nur um medizinische und organisatorische Probleme, sondern auch um ethische Grundsatzfragen: Darf der Staat davon ausgehen, dass Menschen nach ihrem Tod Organspender sein wollen, solange sie nicht ausdrücklich widersprochen haben? Oder muss eine Organentnahme zwingend auf einer ausdrücklich erklärten Zustimmung beruhen?
Der Streit darüber ist nicht neu. Bereits 2020 hatte der Bundestag die Widerspruchslösung nach intensiver Debatte abgelehnt und stattdessen die bestehende Zustimmungslösung reformiert. Nun aber steht das Thema erneut auf der politischen Tagesordnung. Hintergrund sind die im europäischen Vergleich weiterhin niedrigen Spenderzahlen in Deutschland und die Hoffnung vieler Befürworter, mit einer gesetzlichen Neuregelung mehr lebensrettende Organspenden zu ermöglichen.
Die deutschen Spenderzahlen liegen im internationalen Vergleich eher niedrig. Zuletzt kamen hierzulande rund elf Organspender auf eine Million Einwohner.
Derzeit gilt in Deutschland eine erweiterte Zustimmungslösung. Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat – etwa durch einen Organspendeausweis oder einen Eintrag im Spenderegister. Liegt keine Erklärung vor, entscheiden Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Die Widerspruchslösung würde dieses Prinzip umkehren. Danach gilt grundsätzlich jeder Mensch als potenzieller Organspender, sofern er oder sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Befürworter sprechen deshalb auch von einem "Opt-out-Modell", Kritiker von einer "Zustimmungsfiktion". Denn Schweigen würde rechtlich als Zustimmung gewertet.
Vorangetrieben wird die erneute Initiative für die Widerspruchslösung im Bundestag von einer Gruppe um Connemann und der SPD-Politikerin Sabine Dittmar. Sie argumentieren, die bisherigen Reformen hätten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Zwar seien die Organspenderzahlen in Deutschland zuletzt leicht gestiegen, der Mangel an Spenderorganen bleibe jedoch gravierend. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warteten weiterhin Tausende Menschen auf ein lebensrettendes Organ.
Spenderzahlen in Deutschland eher niedrig
Tatsächlich liegen die deutschen Spenderzahlen seit Jahren im internationalen Vergleich eher niedrig. Zuletzt kamen hierzulande rund elf Organspender auf eine Million Einwohner. In Spanien, das häufig als Vorbild genannt wird, liegt die Quote dagegen bei etwa 50 Spendern pro eine Million Einwohner. Dort gilt seit langem eine Widerspruchslösung. Befürworter sehen darin einen Beleg dafür, dass ein Systemwechsel in Deutschland notwendig sei. Sie verweisen zudem auf Umfragen, nach denen die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende hoch ist. Viele Menschen dokumentierten ihren Willen aber nicht schriftlich. Im Ernstfall müssten dann Angehörige entscheiden – oft in einer emotionalen Ausnahmesituation.
Genau hier setzt die Kritik der Gegner an. Eine zweite interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) lehnt die Widerspruchslösung ausdrücklich ab. Sie sehen darin einen Eingriff in Grundrechte und betonen, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung interpretiert werden. Die Gruppe fordert stattdessen bessere Aufklärung, einfachere Dokumentationsmöglichkeiten und eine Stärkung der freiwilligen Entscheidung. Das bestehende Organspenderegister müsse leichter zugänglich werden. Bislang gilt das digitale Register vielen als zu kompliziert.
Organspende sei eine "hochgeschätzte freiwillige Gabe" zur Rettung eines Menschen in großer Not. Deshalb müsse die Freiwilligkeit "stark gemacht" werden, so Bischof Georg Bätzing.
Die Kritiker der Widerspruchslösung wissen die Kirchen an ihrer Seite. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche betonen zwar ausdrücklich ihre positive Haltung zur Organspende. Sie verstehen die Spende von Organen als Akt der Nächstenliebe und als Zeichen menschlicher Solidarität. Gerade deshalb aber müsse sie freiwillig bleiben. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem vergangenen Jahr heißt es, die Organspende sei eine "bewusst und höchstpersönlich" getroffene eigene Entscheidung. Die Kirchen warnen davor, diesen Charakter durch eine gesetzliche Zustimmungsvermutung zu untergraben.
Besonders kritisch sehen sie den juristischen Kern der Widerspruchslösung: die Annahme einer Zustimmung, obwohl keine ausdrückliche Erklärung vorliegt. Aus Sicht der Kirchen widerspricht dies dem Grundsatz des "informed consent", also der informierten Einwilligung, der sonst im gesamten Medizinrecht gilt. Für jeden medizinischen Eingriff sei die ausdrückliche Zustimmung des Patienten erforderlich. Dieser Grundsatz dürfe nicht gerade bei der Organspende aufgegeben werden.
Freiwilligkeit statt "Zweifelhaftigkeit"
Der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, formulierte diese Kritik Ende Januar vergangenen Jahres besonders deutlich. Organspende sei "eine hochgeschätzte freiwillige Gabe zur Rettung eines – in der Regel unbekannten – Menschen in großer Not". Deshalb müsse die Freiwilligkeit "stark gemacht" und nicht "durch eine gesetzlich verfügte Zustimmungsvermutung in einen Bereich der Zweifelhaftigkeit" gezogen werden.
Bätzing äußerte zudem Zweifel daran, ob eine Widerspruchslösung tatsächlich zu mehr Spenden führen würde. Internationale Vergleiche zeigten kein eindeutiges Bild. Es gebe Länder mit Zustimmungslösung und hohen Spenderaten ebenso wie Staaten mit Widerspruchsregelung und vergleichsweise niedrigen Zahlen. Entscheidend seien vielmehr funktionierende Strukturen im Gesundheitswesen, gute Information und Vertrauen in die Transplantationsmedizin.
Der Zeitpunkt der Debatte über die Organspende im Bundestag steht derzeit noch nicht fest.
Genau diesen Punkt heben die Kirchen auch in ihrer gemeinsamen Stellungnahme hervor. Der Erfolg von Organspendesystemen hänge nicht allein von der gesetzlichen Regelung ab. Wichtiger seien kulturelle Faktoren, transparente Kommunikation, niedrigschwellige Dokumentationsmöglichkeiten und eine funktionierende Krankenhausorganisation. Die Kirchen verweisen zudem darauf, dass der Bundestag in Sachen Organspende erst in den vergangenen Jahren mehrere Änderungen beschlossen habe, deren Wirkung noch gar nicht vollständig bewertet werden könne. Dazu gehörten bessere Strukturen in Krankenhäusern, die Einführung von Transplantationsbeauftragten und das neue Organspenderegister.
Hinzu kommen seelsorgliche und psychosoziale Bedenken. Die Kirchen betonen, dass eine Organentnahme für Angehörige eine enorme Belastung darstellen könne. Der Sterbeprozess werde durch intensivmedizinische Maßnahmen verlängert, um die Organe funktionsfähig zu erhalten. Angehörige müssten darauf vertrauen können, dass dies tatsächlich dem Willen des verstorbenen Menschen entspreche. Besonders problematisch erscheint den Kirchen deshalb eine Regelung, bei der Angehörige nur noch überprüfen sollen, ob ein Widerspruch bekannt ist. Die Rolle der Familie werde dadurch erheblich geschwächt. Die ökumenische Stellungnahme spricht sogar von der Gefahr zusätzlicher Traumatisierungen.
Kirchen wollen sich an Aufklärung beteiligen
Die Befürworter der Widerspruchslösung halten dagegen, niemand werde gegen seinen Willen Organspender. Jeder könne widersprechen. Die neue Regelung solle vielmehr dazu führen, dass sich Menschen überhaupt mit der Frage auseinandersetzen. Zudem verweisen sie auf Tausende schwerkranke Patienten, die auf ein Organ warten. Damit prallen in der aktuellen Debatte zwei ethische Leitbilder aufeinander: die Betonung individueller Selbstbestimmung auf der einen Seite und die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber schwer kranken Menschen auf der anderen. Gerade deshalb wird die Diskussion im Bundestag erneut als Gewissensentscheidung geführt – jenseits der Fraktionsgrenzen.
Unabhängig vom Ausgang der parlamentarischen Debatte, deren Zeitpunkt derzeit noch nicht feststeht, besteht allerdings in einem Punkt weitgehend Einigkeit: Deutschland braucht mehr Aufklärung über Organspende. Die Kirchen haben bereits angekündigt, sich daran aktiv beteiligen zu wollen. Ihr Ziel bleibt dabei unverändert: eine höhere Bereitschaft zur Organspende – aber auf Grundlage einer freien, bewussten und ausdrücklich erklärten Entscheidung.