Erzbistum greift durch

Dämonen statt Außerirdische? Kardinal entbindet Exorzisten des Amtes

Veröffentlicht am 04.06.2026 um 09:40 Uhr – Lesedauer: 

Washington ‐ Mit einer besonders ungewöhnlichen Deutung über Außerirdische und Dämonen sorgte der Chefexorzist aus dem Erzbistum Washington für Aufsehen. Doch das hat nun Folgen für ihn.

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Äußerungen über Ufos, Außerirdische und Dämonen wurden ihm zum Verhängnis: dem Chefexorzisten des Erzbistums Washington, Stephen Rossetti. Der Washingtoner Erzbischof, Kardinal Robert McElroy (Foto oben), hat ihn nun von seinem Amt entbunden, wie das Erzbistum am Mittwoch mitteilte. McElroy erklärte, die Äußerungen Rossettis, in denen er Ufos mit dämonischer Präsenz in Verbindung bringe, sowie die jüngste Nutzung sozialer Medien durch das Zentrum würden die sehr präzise Lehre der Kirche über Teufel, Dämonen und den Exorzismus schwerwiegend untergraben.

Rossetti hatte in den vergangenen Tagen behauptet, Dämonen würden sich als Außerirdische ausgeben, um Menschen zu täuschen. Zwar spreche nichts gegen Leben auf anderen Planeten, er selbst aber glaube nicht daran. "Wahrscheinlich sind viele, wenn nicht die meisten Ufo-Sichtungen tatsächlich Dämonen", so der Priester, der zudem das "St. Michael Center for Spiritual Renewal" in der US-Hauptstadt leitet – ein Apostolat mit dem Ziel, mit Menschen zu beten, die seelisch leiden und Heilung sowie Befreiung benötigen. Das Zentrum arbeitete mit Genehmigung des Erzbistums; doch auch diese Zusammenarbeit wurde am Mittwoch beendet.

Exorzismus nur mit Erlaubnis

Die katholische Kirche versteht unter einem Exorzismus ein öffentliches und autoritatives Gebet im Namen Jesu Christi. Der Katechismus besagt dazu: "Der Exorzismus dient dazu, Dämonen auszutreiben oder vom Einfluss von Dämonen zu befreien, und zwar kraft der geistlichen Autorität, die Jesus seiner Kirche anvertraut hat."

Nur ein Geistlicher mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bischofs darf im Einzelfall und ausschließlich nach den von der Kirche festgelegten Regeln den Großen Exorzismus vollziehen. Dessen Ablauf ist im "Rituale Romanum" geregelt – unter dem Punkt: "De exorcismis et supplicationibus quibusdam" ("Exorzismen und bestimmte flehentliche Bitten"). (mtr)