Nach Umsetzung von EuGH-Urteil

Polens Bischöfe fördern Widerstand gegen gleichgeschlechtliche Ehen

Veröffentlicht am 05.06.2026 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 

Warschau ‐ Polen muss im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen: So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Polnische Bischofskonferenz unterstützt Standesbeamte, die das nicht umsetzen wollen.

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Die Polnische Bischofskonferenz ruft Kommunalpolitiker und kommunale Beamte dazu auf, Widerstand gegen Entscheidungen der polnischen Regierung, des Obersten Verwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof zur Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen zu leisten. Bischof Andrzej Jeż, der Beauftragte für Kommunalpolitik der Bischofskonferenz, unterstützte in einer Botschaft die kommunalen Politiker und Beamten, die sich der Umschreibung gleichgeschlechtlicher Ehen in die polnischen Personenstandsregister widersetzen. "Es gibt übergeordnete Werte, die man nicht zugunsten der Ruhe opfern darf", so Jeż in seinem Schreiben anlässlich des Tags der Kommunalverwaltung in der vergangenen Woche.

Der Bischof betonte, dass die Verfassung der Republik Polen "absoluten Vorrang vor europäischem und internationalem Recht" habe und sie die Ehe als Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann definiere. Daher stellten Versuche, "behördliche Verfahren unter Umgehung der Verfassung einzuführen, einen Angriff auf die Souveränität der Rechtsordnung dar". Die "moralische und rechtliche Souveränität unseres Vaterlandes" bedeute, dass keine externen Institutionen oder EU-Gerichte das Recht hätten, "Polen eine Definition der Familie aufzuzwingen".

EuGH und Oberstes Verwaltungsgericht entschieden zugunsten von polnischem Paar

Hintergrund ist ein Urteil des EuGH aus dem vergangenen November. In dem Fall ging es um zwei polnische Männer, die in Berlin geheiratet hatten und nach einem Umzug nach Polen ihre in Deutschland geschlossene Ehe im polnischen Personenstandsregister eintragen lassen wollten. Gegen die Weigerung der polnischen Behörden zogen die Männer vor Gericht. Das polnische Oberste Verwaltungsgericht legte dem EuGH die Frage vor, ob Polen die Ehe anerkennen müsse. Das Luxemburger Gericht entschied, dass dies der Fall sei. Die Ehepartner hätten das Recht, sich in den EU-Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und ein normales Familienleben zu führen. Ein in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig erlangter Familienstand müsse in der ganzen EU anerkannt werden.

Auf Grundlage des EuGH-Urteils entschied das polnische Oberste Verwaltungsgericht im März den Fall und stellte fest, dass die Ehe der beiden Kläger in Polen anerkannt werden müsse. Ende Mai ordnete der polnische Innenminister Marcin Kierwinski an, dass alle Standesämter das Urteil umsetzen müssen. Dies zog den Protest der katholischen Kirche nach sich.

Kritik von europäischen Bischofskonferenzen am EuGH

Schon nach dem EuGH-Urteil meldete sich die Kommission der EU-Bischofskonferenzen COMECE zu Wort. "Bei allem Respekt für die Rolle der EU-Justiz" sehe man sich gezwungen, zu einigen Aspekten des Urteils Stellung zu nehmen. Mit Sorge betrachte die Kirche, dass der Schutz nationaler Bestimmungen durch den EuGH verwässert werde. "Für einige Mitgliedstaaten ist die Definition der Ehe Teil ihrer nationalen Identität", so die COMECE-Stellungnahme. Der Achtung nationaler Identitäten werde durch den Gerichtshof eine "enttäuschend begrenzte Rolle" beigemessen. Die Entscheidung führe zu einer Angleichung eherechtlicher Wirkungen, obwohl die EU kein Mandat zur Harmonisierung des Familienrechts habe.

Im aktuellen Fall folgen die polnische Regierung und die Gerichte der Rechtsprechung des EuGH. Das war in der Vergangenheit nicht selbstverständlich. Europäisches Recht hat Vorrang vor dem Recht der EU-Mitgliedsstaaten, auch vor deren Verfassungsrecht. 2021 hatte das polnische Verfassungsgericht aber im Kontext der Justizreform der von der rechtskonservativen Partei PiS geführten Regierung entschieden, Urteile des EuGH nicht umzusetzen. Der EuGH hatte daraufhin 2025 nach einem von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen festgestellt, dass das polnische Verfassungsgericht gegen "tragende Grundsätze des Unionsrechts verstoßen" habe. (fxn)