Alle Rechte und Pflichten verloren

Eichstätter Diözesanpriester aus Klerikerstand entlassen

Veröffentlicht am 10.06.2026 um 11:10 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte wird ein Eichstätter Diözesanpriester aus dem Klerikerstand ausgeschlossen. Vatikan und Papst folgen damit einer Null-Toleranz-Haltung.

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Papst Leo XIV. hat einen Priester der Diözese Eichstätt aus dem Klerikerstand entlassen. Grund ist der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte, wie das Bistum Eichstätt auf seiner Internetseite mitteilt. Im Oktober 2022 war demnach ein Strafbefehl gegen den Mann rechtskräftig geworden. In der Folge wurde im Januar 2023 eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Geistlichen, der damals im Landkreis Ansbach wohnhaft war, wieder aufgenommen.

Nach Abschluss dieser Untersuchung ging der Fall dem vatikanischen Dikasterium für die Glaubenslehre zu, wie es heißt. Leo XIV. habe sich dann nach eingehender Prüfung für die entsprechende Maßnahme entschieden. Die Entlassung aus dem Klerikerstand stellt die schwerste kirchenrechtliche Strafe dar, die gegen einen Priester verhängt werden kann.

Der ehemalige Priester verliere dauerhaft alle Rechte und Pflichten, die mit der Priesterweihe verbunden sind, heißt es. Er darf keine Sakramente spenden und keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben. Zudem erhält er von der Diözese keine Besoldung mehr. Die staatlich angeordneten Auflagen und Beschränkungen bleiben der Mitteilung zufolge von der kirchenrechtlichen Entscheidung unberührt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gremien des betreffenden Pfarrverbandes wurden laut Bistum über die Entscheidung informiert. (KNA)