Missbrauchsbetroffener verklagt Unfallversicherung auf Rentenzahlung
Der Rentenantrag eines Missbrauchsbetroffenen bei der gesetzlichen Unfallversicherung wurde abgelehnt – jetzt befasst sich das Sozialgericht Bremen mit dem Fall. Wie das Gericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte, ist ein entsprechendes Klageverfahren seit März anhängig. Wann der Rechtsstreit zur Entscheidung reif ist, sei noch nicht absehbar.
Der Kläger war vor rund 50 Jahren als neunjähriger Messdiener von einem katholischen Priester sexuell missbraucht worden. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) wertete den Missbrauch laut Zeitungsberichten als von dem Kind selbst mitverschuldet – und daher nicht als Versicherungsfall. Konkret begründete die VBG ihre Ablehnung gegenüber dem Betroffenen mit dem Argument, die Übergriffe im Pfarrhaus und in einer Kapelle hätten nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Messdiener gestanden.
Berufsgenossenschaft: Einzelfall wird geprüft
Auf KNA-Nachfrage erklärte die Versicherung in Hamburg, während des laufenden sozialgerichtlichen Verfahrens könne sie keine inhaltlichen Fragen zu dem Fall beantworten. Bezüglich der Anerkennung des Versicherungsschutzes für Ministranten und andere Mitarbeitende im kirchlichen Ehrenamt urteile die VBG ausschließlich über das Vorliegen eines Arbeitsunfalls. Dieser liege unter bestimmten Voraussetzungen vor:
"Zum einen ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder auch zum Tod führt. Auch ein psychisches Ereignis wird hiervon umfasst. Zum anderen ist für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls insbesondere entscheidend, dass ein Bezug zur versicherten Tätigkeit – hier dem Ehrenamt in der Kirche – besteht", schreibt eine Sprecherin der VBG. Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls müsse "ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Missbrauch bestehen". Auch wenn das nicht vorliege und es sich damit nicht um einen Arbeitsunfall handle, könne es sich trotzdem um eine Straftat handeln, erklärt die Sprecherin und betont: "Es wird immer der jeweilige Einzelfall geprüft."
Interventionsstelle unterstützt
Die Interventionsstelle des Erzbistums Paderborn sah die Vorwürfe des Betroffenen, als Messdiener schwer missbraucht worden zu sein, als plausibel an. Das Erzbistum bestätigte auf KNA-Anfrage, der Betroffene habe in Anerkennung des erlittenen Leids Leistungen in Höhe von 60.000 Euro ausgezahlt bekommen und auch über den Fonds Sexueller Missbrauch des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Leistungen im Wert von mehr als 9.000 Euro erhalten. Zudem stehe ihm therapeutische Unterstützung offen, die das Erzbistum Paderborn finanziere.
Das Erzbistum erklärte, man habe den Vorgang der VBG gemeldet und die vorliegenden Unterlagen eingereicht. Auf Nachfrage habe man bestätigt, dass man davon überzeugt sei, dass der Betroffene Messdiener war – auch wenn dazu kein schriftlicher Beweis vorliege. Weil ein VBG-Schreiben aus dem Jahr 2024 den Eindruck erweckt habe, dass dem Betroffenen eine Mitverantwortung an den missbräuchlichen Handlungen zugeschrieben wurde, habe die Interventionsstelle sich bei der VBG über die Formulierung beschwert. Außerdem stehe sie seit Jahren im intensiven Kontakt mit dem Betroffenen und unterstütze ihn bei der Antragstellung. (KNA)
