Kirchenrechtliches Verfahren gegen Mann eingeleitet

Prostituierte erpresst Priester mit Nacktfotos – Haftstrafe

Veröffentlicht am 25.06.2026 um 12:35 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ "Aus Zuneigung und Mitleid" zahlte ein Priester über Jahre hinweg hunderttausende Euro an eine Prostituierte. Als das Geld ausblieb, drohte sie mit einem Skandal. Nun ist die Frau wegen Erpressung verurteilt worden.

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Das Landgericht Würzburg hat eine Prostituierte zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die 30-jährige Rumänin wurde für schuldig befunden, drei ihrer Freier betrogen und von ihnen erhebliche Geldsummen erpresst zu haben. Unter den Opfern befindet sich auch ein katholischer Priester, der im Prozess als Hauptbelastungszeuge auftrat. Dem Urteil liegt ein umfassendes Geständnis der Angeklagten zugrunde.

Den Geistlichen hatte die Frau demnach 2016 in einem Saunaclub kennengelernt. Seit 2022 war er Kunde bei ihr. Bald täuschte sie ihm Notlagen wie schwere Krankheiten vor und die Absicht, mit ihm eine ernsthafte Liebesbeziehung eingehen zu wollen. So bewegte sie ihn dazu, ihr insgesamt mehr als 240.000 Euro zukommen zu lassen. Der Priester sagte aus, er habe ihr den größten Teil dieser Summe "aus Zuneigung und Mitleid" gegeben und dafür drei Lebensversicherungen aufgelöst.

Möglicher Skandal als Druckmittel

Als der Mann keine weiteren Zahlungen leisten wollte, drohte sie, seinen Arbeitgeber über die sexuellen Dienstleistungen zu informieren und diese im Internet öffentlich zu machen. Katholische Priester legen bei ihrer Weihe ein feierliches Gelübde ab, sexuell enthaltsam zu leben. Um den Druck zu verstärken, fertigte sie heimlich Nacktfotos von dem Geistlichen an und kündigte deren Veröffentlichung an.

In ihrem letzten Wort vor dem Urteil sagte die Angeklagte unter Tränen: "Es tut mir leid, was ich gemacht habe, ich habe das nicht mit Absicht gemacht." Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die Frau in Deutschland nicht vorbestraft sei und keinerlei soziales Netzwerk habe. Allerdings handle es sich bei einer Gesamtsumme von fast 310.000 Euro um einen gewaltigen Schaden.

"Beziehungsillusionen älterer Herrschaften"

Die Verteidiger machten geltend, dass sich die Taten im Rahmen jahrelanger Beziehungen ereignet hätten. Lügen gehörten in ihrem Gewerbe dazu. Die "Beziehungsillusion älterer Herrschaften" könne man ihr nicht anlasten. Sie stamme aus prekären Verhältnissen und sei "irgendwie in diesen Job hineingeschlittert". Eine kaltblütige Kriminelle sei sie jedenfalls nicht. Sie habe sich als lernfähig erwiesen und werde nach Verbüßen ihrer Haft "mit Sicherheit nichts mehr tun, was gegen das Strafrecht verstößt".

Die Anwälte forderten für ihre Mandantin eine Gesamtstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Staatsanwältin hatte auf dreieinhalb Jahre plädiert. Die acht Monate Untersuchungshaft werden angerechnet. Dem Urteil liegt eine Verständigung der Prozessbeteiligten zugrunde. Eine Revision ist möglich. Das Bistum Würzburg, Dienstgeber des Geistlichen, hat unterdessen ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Pensionär eingeleitet. Grund dafür sei "das Fehlverhalten des Priesters in den vergangenen Jahren", erklärte ein Sprecher auf Anfrage. (KNA)