Der Bischof der kenianischen Diözese Maralal, Hieronymus Emusugut Joya, hat Frauen öffentlich dazu aufgerufen, nicht länger zu versuchen, Priester in Beziehungen zu locken. "An alle, die beabsichtigen, Priester in Versuchung zu führen und sie zu Affären zu zwingen, die ihrem Glauben und ihrer priesterlichen Berufung zuwiderlaufen: Bitte hören Sie damit auf. Diese Priester sind Menschen und haben Gefühle. Wenn Sie sie überzeugen, könnten sie schwach werden", sagte Joya laut kenianischen Medienberichten in dieser Woche. Zugleich kritisierte er demnach Priester, die sich nicht an den Zölibat halten. "Wie kannst man Gottes Werk tun, wenn man eigene Geschäfte hat, eine Frau und ein Kind zu versorgen hat?“, fragte der Bischof.
Den Berichten zufolge zeigte Joya sich in einem Brief an die Gläubigen frustriert über den Zustand seiner Diözese, seit er das Bischofsamt vor drei Jahren übernommen hat. Er kritisierte mangelnde Unterstützung und Misswirtschaft mit kirchlichen Mitteln. Er entband demnach sieben Geistliche von ihren priesterlichen und seelsorglichen Verpflichtungen, weil diese gegen das Kirchenrecht verstoßen haben sollen. Im Raum stehen Vorwürfe von finanziellem Missmanagement, Fahrlässigkeit bei Verwaltungsaufgaben und Missbrauch kirchlicher Autorität. Joya kündigte an, auch staatliche und juristische Hilfe zu ersuchen, wenn sich die Vorwürfe nicht nach kirchlichem Recht klären ließen.
Priester sollten nicht in Bars gehen
Der Bischof monierte zudem, dass die Geistlichen Bars besucht hatten. "Um die Würde des Priesteramts zu wahren, sollte ein Priester nicht in Bars anzutreffen sein", kritisierte Joya. "Selbst in ihren eigenen Wohnungen sollten sie keinen Alkohol konsumieren, denn wir wissen, welchen Schaden Alkohol anrichten kann. Wenn ihr mit euren eigenen Angelegenheiten beschäftigt seid, wann wollt ihr dann dem Volk Gottes dienen?"
In seiner Diözese führte Joya den Berichten zufolge neue Regeln für Geistliche ein. Priester müssen demnach abends bis 19 Uhr in ihren Wohnungen sei. Es ist ihnen untersagt, in Bars, Gemeinderäumen oder ihren Wohnungen Alkohol zu konsumieren sowie unter Alkoholeinfluss oder verkatert an liturgischen Feiern teilzunehmen. Darüber hinaus dürfen Priester keine privaten Unternehmen besitzen oder betreiben oder im Namen von Verwandten Immobilien zu erwerben. (cbr)