Der Wallfahrtsort auf dem Mont-Saint-Michel in Nordfrankreich hat nun kanonische Statuten. Der Bischof der Diözese Coutances, Grégoire Cador, verkündete sie anlässlich der traditionellen Bistumswallfahrt am 23. Juli. Die Abtei gibt es seit dem 8. Jahrhundert, kanonische Statuten gab es bislang nicht.
Kanonische Statuten für ein Heiligtum sind laut dem Kirchenrecht verpflichtend (c. 1232 CIC). Darin sollen der Zweck, die Autorität des Rektors, die Eigentumsverhältnisse und die Vermögensverwaltung festgelegt werden. In den nun promulgierten Statuten wird betont, dass sich der Wallfahrtsort nicht auf die Abtei auf dem Berg beschränkt, sondern auch die Pfarrkirche des Dorfes, St-Pierre, sowie das Priorat von Ardevon fünf Kilometer vom Berg entfernt, in dem viele Pilger unterkommen, dazugehören.
Einheit betont
Dadurch soll die Einheit der verschiedenen Einrichtungen auf und um den Berg betont werden. Auf dem Mont-Saint-Michel leben mehrere monastische Gemeinschaften. Im Kloster leben Brüder und Schwestern der Gemeinschaft von Jerusalem, um die Wallfahrtsseelsorge kümmert sich die Gemeinschaft Sankt Martin.
Der Berg gilt als eine der beliebtesten Touristenmagneten Frankreichs: Mehr als drei Millionen Besucher aus aller Welt kommen jedes Jahr dorthin. Der Klosterberg und die Bucht sind UNESCO-Weltkulturerbe. Begründet wurde die Benediktinerabtei im 8. Jahrhundert. Nach der Französischen Revolution (1789–1799) wurden Orden verboten und der Berg unter anderem als Gefängnis genutzt. Seit den 1960er Jahren leben wieder Ordensleute dort. (cph)