Umfangreiche Schulungen für Ehrenamtliche

Pfarrer kritisiert zu rigorose kirchliche Präventionskonzepte

Pfarrer kritisiert zu rigorose kirchliche Präventionskonzepte
Bild: Bistum Essen/Nicole Cronauge

Der Essener Pfarrer Gereon Alter sieht eine Entwicklung kirchlicher Präventionskonzepte in eine problematische Richtung. Es werde nach dem Prinzip "lieber zu viel und zu rigoros als auch nur eine Spur zu nachlässig" gehandelt, schreibt Alter in einem Kommentar für "Kirche+Leben" (Freitag). "Das geht so weit, dass es zu schwersten Konflikten und Verwerfungen kommt – etwa über die Frage, ob jemand für eine Sternsingeraktion kochen darf (jemand, der also in der Küche steht, während die Kinder unterwegs sind oder essen), wenn er nicht die prinzipiell für alle Beteiligten vorgesehene dreistündige Präventionsschulung absolviert hat", erläutert der Pfarrer.

Alter betont, dass in seiner Pfarrei ein umfangreiches institutionelles Schutzkonzept entwickelt und umgesetzt worden sei, das seitdem regelmäßig überprüft wird. Hunderte hätten bereits an Präventionsschulungen teilgenommen, einen Verhaltenskodex unterschrieben und Führungszeugnisse vorgelegt. "Kurzum: Wir bemühen uns mit großem Eifer, möglichst jeden und jede für das Thema Grenzverletzung und Missbrauch zu sensibilisieren."

Sensibilisieren, aber mit Mäßigung

Der Pfarrer sieht in aktuellen Entwicklungen aber vor allem die Absicht, "die eigene Weste rein zu halten". Niemand wolle sich etwas vorwerfen lassen. Darum gehe es aber nicht. "Es geht darum, Menschen für einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander zu sensibilisieren – uns selbst und andere", so Alter. Wo das nicht geschehe, sei ein Weckruf angesagt: "Ansonsten aber Mäßigung."

In den fünf nordrhein-westfälischen Bistümern gilt seit 2022 eine einheitliche "Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen". Diese Präventionsordnung sieht vor, dass jede kirchliche Einrichtung ein institutionelles Schutzkonzept entwickelt, das die jeweiligen besonderen Risiken und Schutzbedarfe berücksichtigt. Darin ist unter anderem geregelt, dass Haupt- und Ehrenamtliche je nach Umfang des Kontakts mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Erwachsenen an Präventionsschulungen teilnehmen müssen. Bei lediglich sporadischem Kontakt genügt eine Basisschulung. Der Umfang dieser Basisschulung ist in der Ordnung nicht geregelt. Aufgeführt wird ein Katalog von zwölf Themen, zu denen Schulungen Kompetenzen vermitteln müssen. (fxn)