Staatsanwaltschaft sieht keine stichhaltigen Beweise für sexuellen Missbrauch

Doch kein Skandal in Mainz?

Veröffentlicht am 24.11.2015 um 14:45 Uhr – Von Björn Odendahl – Lesedauer: 
Missbrauch

Mainz ‐ Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine stichhaltigen Beweise für sexuellen Missbrauch unter Kindern in der katholischen Kita Maria Königin in Mainz-Weisenau. Der Fall hatte im vergangenen Sommer deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

  • Teilen:

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte ein ärztliches Gutachten zwar körperliche Auffälligkeiten im Intimbereich eines Kindes nachgewiesen. Die seien im Ergebnis allerdings nicht auf einen sexuellen Übergriff zurückzuführen. "Es haben sich bislang überwiegend entlastende Erkenntnisse ergeben", sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Kelle. Insgesamt wurden bisher 32 Kinder, mehr als 35 Eltern und weitere Bezugspersonen sowie zehn sonstige Zeugen wie ehemalige Erzieher oder Praktikanten befragt.

Im Juni hatte das Bistum Mainz die Staatsanwaltschaft über mögliche Vorfälle in der Kindertagesstätte unterrichtet. Demnach sei es zu - teilweise sexualisierten - Übergriffen zwischen einigen Kindern gekommen, die in der Einrichtung betreut wurden. Das Bistum warf dem erzieherischen Personal der von mehr als 50 Kindern besuchten Kita schwerste Verletzungen der Aufsichtspflicht vor und stellte Strafanzeige. Der zuständige Verwaltungsrat der Weisenauer Pfarrei Mariä Himmelfahrt kündigte dem Personal - sechs Erzieherinnen einschließlich der Leiterin und ein Erzieher - fristlos. Die Kita wurde geschlossen.

Link-Tipp: Sexualität nicht tabuisieren

Die Nachricht über sexuelle Gewalt unter Kindern in einer Mainzer Kita ließ in der vergangenen Woche aufschrecken. Dabei sind die Bistümer bereits gut aufgestellt, was die Prävention von Missbrauch angeht. Konsequenzen müssen nun dennoch gezogen werden.

Der Mainzer Generalvikar Dietmar Giebelmann sagte am Dienstag, "dass das Vorgehen des Bistums Mainz nach Bekanntwerden der Vorwürfe notwendig und erforderlich war". Zum damaligen Zeitpunkt seien die Vorwürfe der Eltern glaubhaft gewesen. Das hätten Fachärzte bestätigt, und die Staatsanwaltschaft habe aus diesem Grund ihre Ermittlungen aufgenommen. Giebelmann äußerte weiter, im Falle eines schweren Verdachts der Verletzung von Aufsichtspflichten müsse gehandelt werden, um einen möglichen weiteren Schaden von Kindern abzuwenden. Unter Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren sagte Giebelmann, eine abschließende Bewertung sei noch nicht möglich.

Wie jetzt bekannt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Skandal auch Ermittlungen gegen den Pfarrer der Katholischen Gemeinde Mainz-Weisenau aufgenommen. Strafanzeige gegen ihn habe die Mutter zweier Kinder erstattet. Nach ihrer Darstellung sei es zu sexuellen Handlungen des Pfarrers an diesen Kindern gekommen. Diese Vorwürfe, so die Staatsanwaltschaft, hätten sich im Zuge der Ermittlungen jedoch nicht bestätigt. Nach Auswertung einer soeben eingegangenen Stellungnahme des Verteidigers des Pfarrers könne das Ermittlungsverfahren voraussichtlich abgeschlossen werden.

Von Björn Odendahl