Gericht stuft "Scharia-Polizei" als nicht strafbar ein
Lediglich gegen Islamist Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demonstration nicht angemeldet haben soll. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben. Lau gilt als einer der führenden Köpfe der islamistischen Szene. Laut Verfassungsschutz ist er ein "ideologisches Bindeglied" salafistischer Netzwerke.
Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch die Straßen Wuppertals patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police". Die Scharia ist das islamische Recht. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Er wurde von den Salafisten selbst gefilmt und im Internet verbreitet.
Anspruch auf Scharia-kontrollierte Zone
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an, sobald der Beschluss zugestellt sei. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde man gegen etwaige weitere Auftritte der Scharia-Polizei erneut strafrechtlich vorgehen. Insgesamt war Anklage gegen neun Männer im Alter von 24 bis 34 Jahren erhoben worden.
Die Islamisten hatten zusätzlich mit gelben Verbotshinweisen den Anspruch auf eine "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone) erhoben. Darauf sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten, wie sie in streng islamischen Staaten gelten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. (stz/dpa)