Gericht stuft "Scharia-Polizei" als nicht strafbar ein

Veröffentlicht am 09.12.2015 um 15:36 Uhr – Lesedauer: 
Islam

Wuppertal ‐ Die Patrouille einer selbsternannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal hatte vor einem Jahr für bundesweite Empörung gesorgt, der Ruf nach harten Strafen folgte. Nun sagt aber das Landgericht: Der Auftritt in den Warnwesten war nicht strafbar.

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Lediglich gegen Islamist Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demonstration nicht angemeldet haben soll. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben. Lau gilt als einer der führenden Köpfe der islamistischen Szene. Laut Verfassungsschutz ist er ein "ideologisches Bindeglied" salafistischer Netzwerke.

Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch die Straßen Wuppertals patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police". Die Scharia ist das islamische Recht. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Er wurde von den Salafisten selbst gefilmt und im Internet verbreitet.

Anspruch auf Scharia-kontrollierte Zone

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an, sobald der Beschluss zugestellt sei. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde man gegen etwaige weitere Auftritte der Scharia-Polizei erneut strafrechtlich vorgehen. Insgesamt war Anklage gegen neun Männer im Alter von 24 bis 34 Jahren erhoben worden.

Die Islamisten hatten zusätzlich mit gelben Verbotshinweisen den Anspruch auf eine "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone) erhoben. Darauf sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten, wie sie in streng islamischen Staaten gelten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. (stz/dpa)

Linktipp: Selbsternannte "Sittenwächter"

Radikale Islamisten spielen sich in Wuppertal als Ordnungshüter auf. Seit einigen Tagen laufen Männer mit orangen Warnwesten und der Aufschrift "Shariah Police" durch die Innenstadt der bergischen Metropole. Dabei patrouillieren die Islam-Wächter vor türkischen Geschäften, Cafes und Spielhallen. Kunden und Inhaber werden von ihnen aufgefordert, keinen Alkohol zu trinken oder Glücksspiele zu betreiben.