Tod einer Schwangeren
Die Inderin wurde laut Medienberichten mit Rückenschmerzen in das Universitätsklinikum Galway eingeliefert. Dort diagnostizierten die Ärzte eine beginnende Fehlgeburt, weigerten sich aber, eine Abtreibung des Fötus vorzunehmen, weil dessen Herz noch schlug. Erst nachdem keine Herztöne mehr zu vernehmen gewesen seien, hätten die Mediziner den Eingriff durchgeführt. In der Zwischenzeit habe sich die Frau jedoch eine Blutvergiftung zugezogen, an der sie wenige Tage später gestorben sei.
Schwangerschaftsabbrüche sind ein äußerst sensibles Thema in Irland. Abtreibungen sind gesetzlich verboten. Das Verbot beruht noch auf britischem Recht, Verstöße können mit lebenslangen Haftstrafen geahndet werden. Während Großbritannien seine Abtreibungsgesetzgebung seit der Unabhängigkeit Irlands 1921 aber zunehmend gelockert hat, verschärfte Irland sie noch: Durch ein Referendum wurde 1983 ein Passus in die irische Verfassung aufgenommen, nach dem der Embryo mit dem Zeitpunkt der Zeugung die gleichen Rechte hat wie die Mutter.
Durch diese gegenläufige Entwicklung hat sich ein reger "Abtreibungstourismus" zwischen beiden Ländern entwickelt. Laut der "Irish Family Planning Association" reisten seit 1980 mindestens 138.000 irische Frauen nach Großbritannien, um dort Abtreibungen vornehmen zu lassen.
Aufsehenerregender Fall
Diese Situation führte 1992 zu einer nationalen Kontroverse, die in die irische Rechtsgeschichte einging: Damals hinderte der Generalstaatsanwalt ein 14-jähriges Mädchen an der Ausreise nach Großbritannien. Dort wollte die Jugendliche, die durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war und als suizidgefährdet galt, eine Abtreibung vornehmen lassen. Der Oberste Gerichtshof erlaubte schließlich die Ausreise.
Seither können Abtreibungen bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei der Gefahr, die schwangere Frau könnte Selbstmord begehen, zulässig sein. Die Entscheidung des Gerichts wurde jedoch nie in der Gesetzgebung verankert; es besteht seither ein rechtlicher Schwebezustand. Keine irische Regierung hat bislang Klarheit geschaffen.
Vor zwei Jahren mahnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Land, die Regelungen für Abtreibungen zu überarbeiten. Die unklare Rechtslage verstoße gegen die Menschenrechtskonvention. Das Urteil erhöhte den Druck auf Irland, grundsätzlich zu klären, in welchen Fällen das Leben einer Mutter als gefährdet gilt. Anfang des Jahres richtete Ministerpräsident Enda Kenny eine Expertenkommission mit dem Auftrag ein, Lösungsvorgaben zu erarbeiten. Im Juli sollte der Abschlussbericht vorliegen, die Fertigstellung verzögerte sich jedoch.
Kirche meldet sich zu Wort
Eindeutig Stellung bezogen hat unterdessen die katholische Kirche. Im August erklärte der Vorsitzende der Irischen Bischofskonferenz, Kardinal Sean Brady, die Kirche werde auf Versuche einer Aufweichung des Abtreibungsverbots mit einer umfassenden Kampagne zum Lebensschutz antworten. Zudem sprach sich Brady für eine Volksabstimmung über die Abtreibungsregelung aus.
Am Tag bevor der Tod Halappanavars bekannt wurde, veröffentlichte der Bischof von Killala, John Fleming, einen Gastbeitrag in der "Irish Times". Abtreibung könne niemals eine menschenwürdige Lösung sein, heißt es darin. Einmal erlaubt, werde ihre Zahl zunehmen, argumentiert Fleming. Um eine Stellungnahme zum aktuellen Fall ersucht, verweist ein Sprecher der Bischofskonferenz neben Beileidsbekundungen auf eben diesen Artikel.
Zur gleichen Zeit landete der Abschlussbericht der Expertenkommission auf dem Schreibtisch von Gesundheitsminister James Reilly - mit einer Verspätung von mehr als drei Monaten. Noch ist unbekannt, was die Sachverständigen darin vorschlagen. Eine Klärung der Rechtslage scheint in greifbare Nähe zu rücken. Für Savita Halappanavar kommt sie zu spät.
Von Jochen Hung