"Eitelkeit und Wichtigtuerei"

Veröffentlicht am 16.01.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Regensburg ‐ Das Amtsgericht Regensburg hat den britischen Traditionalistenbischof Richard Williamson (72) am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese fiel mit 1.800 Euro deutlich niedriger aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderten 6.500 Euro. Das Gericht erkannte es als strafmildernd an, dass Williamson nach der Veröffentlichung seiner Aussagen gegenüber einem schwedischen TV-Sender versucht hatte, die Verbreitung in Deutschland zu verhindern. Der Anwalt des Bischofs, Andreas Geipel, kündigte sofort Berufung gegen das Urteil an.

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Williamson hatte in dem Gespräch mit zwei schwedischen Fernsehjournalisten im bayerischen Zaitzkofen am 1. November 2008 die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern geleugnet.

Die Richterin Andrea Hausladen sagte, dies habe der Bischof vor laufenden Kameras getan und seine Ansichten über mehrere Minuten ausführlich begründet. Im Anschluss an die Aufzeichnung habe er den Journalisten keine Einschränkung zur Verwendung des Materials auferlegt. Damit sei der für Volksverhetzung nötige Vorsatz gegeben.

Richterin: Verbreitung billigend in Kauf genommen

Williamson hätte leicht sagen können, dass er keine Verbreitung in Deutschland wünsche, so die Richterin weiter. "Das hat er nicht getan." Außerdem habe der Angeklagte damit rechnen müssen, dass auch andere Medien über das brisante Interview berichten. Insofern habe er die Verbreitung zumindest billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte habe zwar nach Aussage seines früheren Rechtsbeistands, Maximilian Krah, der Anwalt der Piusbrüder ist, seine Aussagen später bereut. Maßgeblich sei aber der Zeitpunkt der Aufzeichnung, betonte Hausladen.

Zur Aussage Krahs, Williamson habe aus "Eitelkeit und Wichtigtuerei" auf die Frage der Journalisten nach dem Holocaust geantwortet, sagte die Richterin: "Eitelkeit führt manchmal dazu, dass man etwas tut, das man später bereut." Als weitere Gründe der Strafmilderung führte Hausladen Williamsons Entlassung aus der Piusbruderschaft im Oktober vergangenen Jahres und die mit vier Jahren lange Verfahrensdauer an. Die Höhe der Strafe sei zudem schwer zu ermitteln. Williamson lebe derzeit ausschließlich von Zuwendungen von Freunden.

Verfahren geht weiter

Sein Verteidiger Geipel nannte die mündliche Urteilsbegründung des Gerichts "nicht nachvollziehbar". Die Behauptung, sein Mandant habe vorsätzlich gehandelt, sei eine "Unterstellung". Bereits im Vorfeld des Prozesses sprachen Geipel und sein Kollege Edgar Weiler von einer Vorverurteilung Williamsons. In ihren Plädoyers sprachen sie davon, die Äußerungen des Traditionalistenbischofs, seien allenfalls fahrlässig gewesen. Sie kündigten einen Gang durch alle Instanzen an.

Williamson war bereits in einem ersten Prozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung wurde jedoch im Februar 2012 vom Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) wegen eines Verfahrensfehlers kassiert.

Mit seinen Äußerungen löste der Brite einen internationalen Skandal aus, weil kurz nach Veröffentlichung des Interviews der Vatikan bekanntgab, dass Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Traditionalistenbischöfen aufgehoben habe. Erst später stellte der Vatikan klar, der Papst habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt. (KNA)