Fromm und klug muss er sein
Weihbischof Manfred Grothe, am Tag des Rücktritts von Tebartz-van Elst von Papst Franziskus als Übergangsverwalter des Bistums eingesetzt, betonte immer wieder, zunächst bedürfe es einer Aufarbeitung des Geschehenen und einer Neuausrichtung. Grothe, heute 76, bemühte sich nach Kräften darum, ebenso sein Ständiger Vertreter, Domkapitular Wolfgang Rösch.
Zuletzt waren die beiden dann nicht minder darum bemüht, Rom gegenüber deutlich zu machen, dass es nun soweit sei. In seinem Hirtenbrief im Advent an die Katholiken im Bistum konnte Grothe dann von Gesprächen mit maßgeblichen Stellen in Rom berichten: "Unser synodales Miteinander sowie unser transparentes und verlässliches Vorgehen in der Zeit ohne Bischof werden gesehen, anerkannt und wertgeschätzt." Weshalb er glaube, dass bald das offizielle Verfahren zur Besetzung des Bischofsstuhls beginnen werde.
Domkapitel hat Vorschlagsliste erstellt
Bald? Jetzt, Mitte Februar, hat es in Abstimmung mit dem Botschafter des Papstes in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, tatsächlich begonnen. In einer Erklärung teilte das Limburger Domkapitel am Donnerstag mit, es habe nach Maßgabe des Preußenkonkordats eine Liste mit Vorschlägen erstellt und sie am Montag an Eterovic geschickt.
Linktipp: Suche nach neuem Bischof gestartet
Das Verfahren zur Neubesetzung des Bischofsstuhls nach dem Rücktritt von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst 2014 ist eröffnet. Das Limburger Domkapitel teilte mit, es habe eine Liste mit Vorschlägen an den Nuntius geschickt.Wie aber - im Detail - kommt Limburg zu einem neuen Bischof? Was wird da bei einem Kandidaten vorausgesetzt? Zunächst: Er muss einen festen Glauben haben und wenigstens 35 Jahre alt sein. Auch gute Sitten, Frömmigkeit und Klugheit etwa verlangt das Kirchenrecht von einem Kandidaten, und dass er mindestens seit fünf Jahren Priester ist. Und dann ist da eben auch noch das Preußenkonkordat. Es regelt unter anderem, dass der Kandidat Deutscher sein muss.
Abgeschlossen wurde der Kontrakt 1929 zwischen dem Freistaat Preußen und dem Vatikan. Seine Bestimmungen gelten für alle Bistümer im Gebiet des ehemaligen Preußen, also die Erzbistümer Berlin, Köln, Hamburg und Paderborn sowie die Bistümer Aachen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Magdeburg, Münster, Osnabrück, Trier - und Limburg. Demnach müssen Erzbischöfe und Bischöfe dieser Bistümer und das Limburger Domkapitel dem Papstbotschafter geeignete Kandidaten vorschlagen. Auch der Nuntius muss Vorschläge unterbreiten.
In einem nächsten Schritt gibt der Nuntius eine Empfehlung in Form einer Dreierliste ab. Diese schickt er zusammen mit den anderen Vorschlägen zur Bischofskongregation nach Rom. Dort stellt die Vollversammlung dieser Kongregation aus allen Namen eine Dreierliste zusammen. Diese Liste geht dann an den Papst, der die genannten Kandidaten akzeptieren oder durch neue ersetzen kann.
Hat der Papst die Dreierliste endgültig festgelegt, geht sie über den Nuntius an das Limburger Domkapitel. Es wählt aus den drei Kandidaten den neuen Bischof. Notwendig ist eine absolute Mehrheit; im Falle des Limburger Domkapitels, das sieben Mitglieder zählt, also vier Stimmen.
Wo wird der neue Bischof wohnen?
Doch damit nicht genug. Das Preußenkonkordat sichert der Politik eine Art von Mitwirkung bei der Bischofswahl zu. Die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz, in deren Gebiet die Diözese liegt, kommen ins Spiel. Bringen sie keine "Bedenken politischer Art" vor, geht von Limburg aus ein Schreiben an den Nuntius mit der Bitte, der Papst möge den vom Domkapitel Gewählten zum Bischof ernennen. Der Nuntius leitet den Brief umgehend weiter an den Papst. Die Ernennung wird dann in Rom und Limburg zeitgleich bekanntgegeben.
Wann wird das sein? Ende vergangenen Jahres wenigstens äußerte Diözesanadministrator Grothe die Hoffnung, bis zum Sommer. Und: Wo wird der Neue wohnen? In dem unter maßgeblicher Verantwortung seines Vorgängers Tebartz-van Elst errichteten extravaganten Bischofshaus? Man darf gespannt sein.