"Gegen die Täter muss hart vorgegangen werden", sagte Kleindiek. "Wer sich an Kindern, Frauen oder anderen Schutzbedürftigen vergeht, hat hier in Deutschland kein Gastrecht." Notwendig seien unter anderem nach Geschlechtern getrennte Sanitäreinrichtungen, abschließbare Wohneinheiten sowie geschützte kinderfreundliche Räume. Jede Unterkunft müsse künftig ein Schutzkonzept für Frauen und Kinder haben. Bei der Gestaltung gebe es aber Spielräume für die Länder.
Das Bundesfamilienministerium stellt nach Angaben Kleindieks zwei Millionen Euro zur Verfügung, damit Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte dem Schutzbedürfnis von Kindern, Jugendlichen und Frauen Rechnung tragen können. Zudem werde gemeinsam mit der KfW-Bank ein Sonderprogramm zur Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen gestartet.
Vor kurzem hatte bereits der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, zum Schutz von Kindern und Frauen in Flüchtlingsunterkünften Nachbesserungen beim Asylpaket II gefordert. Nach Vorwürfen gegen Wachleute einer Unterkunft in Köln sagte er: "Wir müssen davon ausgehen, dass sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen in allen Flüchtlingsunterkünften in Deutschland passieren." (stz/dpa)
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Ob Naturkatastrophen, Armut oder Terror: Täglich verlassen Menschen ihre Heimat, um anderswo ein neues, ein besseres Leben zu beginnen. Die Flüchtlinge kommen auch nach Deutschland. Das bedeutet eine große Herausforderung für Politik, Gesellschaft und Kirche.
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