So nehmen Sie Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen ab

Vorsorgen für die letzte Stunde

Veröffentlicht am 12.04.2016 um 00:01 Uhr – Von Johanna Heckeley – Lesedauer: 
Lebensende

Bonn ‐ Vieles, was sich am Ende unseres Lebens abspielt, entzieht sich unserem Einfluss. Aber nicht alles. Katholisch.de gibt eine Übersicht über die wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten, die auch die Angehörigen entlasten können.

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Außerdem lässt sich vorschreiben, was nach dem Tod mit dem Nachlass passiert. Und man kann zu Lebzeiten einiges tun, damit im Falle des Todes die Hinterbliebenen in ihrer Trauer nicht auch noch schwierige Entscheidungen treffen müssen. katholisch.de hat kurz zusammengefasst, welche Möglichkeiten es gibt, den eigenen Willen festzuhalten und vorzusorgen. Bei den meisten ist es übrigens kein Problem, sie im Laufe Ihres Lebens nochmal anzupassen, wenn sich Ihre Wünsche geändert haben.

Vorsorgevollmacht

Mit dieser Vollmacht können Sie eine Person bestimmen, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie zu krank oder zu pflegebedürftig sind, um es selbst zu tun. Diese Vollmacht gilt nur für die Bereiche, die Sie festlegen, also zum Beispiel Bankangelegenheiten, Verträge oder die Entscheidung über den Einzug in ein Pflegeheim. Sie sollte notariell beglaubigt sein – das ist zwar nicht vorgeschrieben, aber juristisch bei bestimmten Angelegenheiten notwendig, wie etwa bei Grundstückskäufen und –verkäufen. Ein Formular für die Vorsorgevollmacht finden Sie in der Handreichung "Christliche Patientenvorsorge" der Deutschen Bischofskonferenz auch zum Herunterladen.

Betreuungsverfügung

Sollten Sie durch einen Unfall, eine psychische Krankheit oder körperliche oder psychische Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln können, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Sie in diesem Fall betreuen soll, Sie können aber auch Personen als Betreuer ausschließen. Ein Formular für die Betreuungsverfügung finden Sie in der Handreichung "Christliche Patientenvorsorge" der Deutschen Bischofskonferenz auch zum Herunterladen.

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Video: © Gregory McKenzie, Nicole Stroth

Die wichtigsten Informationen zur Organspende im Überblick

Organspendeausweis

Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass Ihre Organe und Ihr Gewebe nach Ihrem Tod gespendet werden sollen, sollten Sie einen Organspendeausweis ausfüllen. Weil Organe nur entnommen werden können, wenn nach dem Hirntod der Kreislauf aufrechterhalten wird, sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung auf Ihren Organspendeausweis hinweisen – wenn Sie eine Patientenverfügung haben. Ein Organspendeausweis erspart darüber hinaus Ihren Angehörigen, diese Entscheidung für Sie treffen zu müssen. Die Deutsche Bischofskonferenz informiert zu den Themen Hirntod und Organspende in einer Stellungnahme.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung kann jeder festhalten, in welche ärztliche Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe er einwilligt oder welche er untersagt. Das soll dafür sorgen, dass Ärzte und Betreuer Ihrem Willen entsprechen, auch, wenn Sie ihn nicht mehr äußern können. Wenn Sie zum Beispiel künstliche Ernährung und Wiederbelebungsmaßnahmen ablehnen, sollten sie es in der Patientenverfügung vermerken. Eine Patientenverfügung ist keine Pflicht, man kann sich auch bewusst dazu entscheiden, seinen Angehörigen im Ernstfall die Entscheidung zu übertragen. Wenn Sie Ihre Wünsche jedoch festhalten wollen, sollten Sie sich zunächst von einem Arzt beraten lassen und auch mit Ihren Angehörigen darüber sprechen. Die Verfügung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.

Die christliche Patientenvorsorge

Die Deutsche Bischofskonferenz hat 2010 für die Patientenvorsorge eine Handreichung mit Formularen veröffentlicht, die dem christlichen Glauben verpflichtet ist.

Sorgerechtsverfügung

Wer Ihre minderjährigen Kinder nach Ihrem Tod als Vormund vertritt, können Sie mit einer Sorgerechtsverfügung festlegen. Gleichzeitig können Sie Auflagen für die Verwaltung des geerbten Vermögens machen oder jemanden als Vormund ausschließen. Bevor sie jemanden zum Vertreter Ihres Kindes benennen, sollten Sie mit ihm darüber sprechen. Hat Ihr Kind sein 14. Lebensjahr vollendet, kann es sich der Verfügung widersetzen.

Sterbefallvorsorge

Bestattungen kosten schnell mehrere tausend Euro. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Versicherungen oder Anlageformen, mit der Sie noch zu Lebzeiten dafür sorgen können, dass Ihre Angehörigen neben der Trauer nicht auch noch finanzielle Probleme bewältigen müssen. Manche Bestatter bieten zudem an, dass Sie schon festlegen, wie Ihre Beerdigung und Ihr Grab gestaltet werden soll. Diese Wünsche können Sie aber unabhängig davon notieren.

Eine weiße Rose.
Bild: ©stylefoto24/Fotolia.com

Wenn Sie Wünsche haben, wie Sie beerdigt werden wollen, sollten Sie sie schriftlich festhalten.

Testament

Das Testament ist Ihr letzter Wille: Damit können Sie regeln, wer was  und wieviel von Ihnen erbt – und wer nicht. Sie können außerdem Auflagen machen, wie etwa mit Ihrem Ersparten umgegangen werden soll. Es gibt zwei verschiedene Arten von Testamenten: Das eigenhändige und das öffentliche Testament. Das eigenhändige ist unter anderem nur dann gültig, wenn Sie selbst es mit der Hand geschrieben und es unterschrieben haben. Das öffentliche machen Sie gemeinsam mit einem Notar – oder Sie lassen Ihr Testament von ihm aufbewahren. Schreiben Sie kein Testament, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Weitere Informationen finden Sie unter anderem in der Broschüre zum Thema "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Erbvertrag

Statt eines Testaments kann auch ein Erbvertrag geschlossen werden. Mit ihm lässt sich, genau wie mit dem Testament, das Erbe regeln, mit dem Unterschied, dass sich der Erblasser an seinen Vertragspartner bindet und nicht wiederrufen kann.

Nachlass

Haben Sie etwas mehr angespart und wollen, dass es nach Ihrem Tod Gutes tut und nachhaltig wirkt, dann ist vielleicht eine Stiftungsgründung etwas für Sie. Eine Stiftung soll den vom Stifter bestimmten Zweck fördern, dazu widmet der Stifter ihr Vermögen – 50.000 Euro sollten es schon sein, da die Stiftung nur aus den Erträgen des Vermögens lebt. Haben Sie nicht so viel Geld, könnten Sie zustiften, das heißt, mit Ihrem Geld bei einer bereits bestehenden Stiftung das sogenannte Grundstockvermögen erhöhen. Spenden sind auch möglich – sie unterscheiden sich von einer Zustiftung dadurch, dass die Stiftung sie bald für Stiftungszwecke ausgeben muss. Das alles geht natürlich auch schon zu Lebzeiten. Mehr zum Thema gibt es zum Beispiel auf der Internetseite des Stiftungszentrums des Erzbistum Köln.

Tastatur, Taste mit Kreuz
Bild: ©kebox/Fotolia.com

Eine PC-Tastatur mit einer blauen Taste mit dem christlichen Kreuz.

Digitaler Nachlass

Was passiert mit Ihrem E-Mail-Konto, Ihrem Facebook-Zugang oder Ihrem Ebay-Account nach Ihrem Tod? Wenn Sie zu Lebzeiten dafür gesorgt haben, dass niemand Ihre Passwörter kennt, wird es nach Ihrem Tod für Ihre Angehörigen nicht leicht sein, Ihren sogenannten digitalen Nachlass zu verwalten – zumal es viele Plattformen im Internet Dritten schwer machen, Zugang zu den Daten eines Verstorbenen zu bekommen. Legen Sie deshalb eine Passwortliste an, die Sie selbstverständlich sicher verwahren, von der Sie aber Ihre Verwandten unterrichten sollten.

Notfallmappe

Um alle Dokumente für den Notfall griffbereit zu haben, sollten Sie alle die Dokumente in einer Mappe aufbewahren. Teilen Sie den Menschen Ihres Vertrauens mit, wo sie diese Notfallmappe finden können. Alternativ können Sie diese Dokumente zum Beispiel bei einem Notar hinterlegen.

Tipp: Notfallkarte für Beistand durch einen Priester

Wenn Sie möchten, dass ein Priester gerufen wird, wenn Sie sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden, können Sie unsere Notfallkarte benutzen: Einfach ausdrucken, ausfüllen und in Ihrer Geldbörse mitführen.

Dossier: Die letzten Dinge regeln

Vieles, was sich am Ende unseres Lebens abspielt, entzieht sich unserem Einfluss. Einiges lässt sich jedoch gut vorab regeln. Katholisch.de hat Tipps und Hilfen zur Todesfallvorsorge zusammengestellt.
Von Johanna Heckeley