Landgericht entscheidet gegen "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters"

Hinweisschilder für "Nudelmesse" verboten

Veröffentlicht am 13.04.2016 um 15:25 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Frankfurt/Oder ‐ Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf nicht mit Hinweisschildern am Straßenrand auf seine "Nudelmessen" in Templin aufmerksam machen. Das entschied das Landgericht Frankfurt/Oder am Mittwoch. Die Begründung ist simpel.

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In der vergangenen Woche war vor Gericht keine gütliche Einigung zwischen dem Verein und dem Landesbetrieb erzielt worden. Das Gericht betonte zudem, die Frage, ob die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" als Weltanschauungsgemeinschaft einer Religionsgemeinschaft gleichgestellt werden müsse und damit zum Aufstellen solcher Schilder berechtigt sei, falle in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Das Landgericht sei "weder berechtigt noch verpflichtet, den Fall auch unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen".

Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hatte 2014 in Templin Hinweisschilder für ihre wöchentliche "Nudelmesse" an einen Mast gehängt, an dem auch die Kirchen mit offiziellen Schildern über ihre Gottesdienstzeiten informieren. Grundlage für derartige Hinweistafeln ist eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums. Der Templiner Ortsverein der Spaghettimonster-Bewegung argumentiert, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft den Religionsgemeinschaften gleichgestellt sein müsse.

Das Land Brandenburg sprach sich im Januar 2015 gegen eine Aufhängung der "Nudelmesse"-Schilder aus, da es sich bei dem Verein um eine "Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse Substanz" handle. Aufgrund dieser Einstufung werde es "seitens des Landesbetriebes keine neue Genehmigung zur Aufstellung" geben.

Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" war 2005 von dem damals 25-jährigen US-Amerikaner Bobby Henderson gegründet worden. Sie erfolgte aus Protest gegen einen den Angaben zufolge wachsenden Einfluss von Kreationisten, die bei der Erklärung naturwissenschaftlicher Vorgänge die Bibel wörtlich nehmen, auf die US-Schullehrpläne. (KNA)