Einrichtung in Belgien hatte aktive Sterbehilfe verweigert

Katholisches Pflegeheim verklagt

Veröffentlicht am 18.05.2016 um 10:30 Uhr – Lesedauer: 
Sterbehilfe

Brüssel ‐ Darf ein katholisches Pflegeheim aktive Sterbehilfe verweigern? Ein Zivilgericht im belgischen Leuven soll das nun entscheiden. Es könnte ein richtungsweisender Prozess werden.

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Obwohl das Pflegeheim zunächst der Sterbehilfe grundsätzlich zugestimmt habe, habe es dann dem Arzt, der die Sterbehilfe für die 74-jährige Patientin ausführen sollte, den Zugang verweigert. Schließlich hätten die Angehörigen die Patientin nach Hause gebracht, damit sie den Arzt dort empfangen konnte. Die Angehörigen haben den Träger des Pflegeheims verklagt, weil der Transport aus dem Pflegeheim in die Wohnung für die Patientin zu unnötigen physischen und psychischen Leiden geführt habe.

Während das belgische Gesetz vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt. Wegen der der Schwere und Bedeutung des Falles wird das Zivilverfahren in einer Besetzung mit drei Richtern verhandelt. Eine Entscheidung wird den Angaben zufolge möglicherweise noch am Mittwoch erwartet.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt stetig. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. (KNA)