Schwulenverband scheitert mit Klage gegen Huonder
In den Äußerungen Huonders sei "weder eine explizite noch eine implizite Aufforderung zur Tötung von Homosexuellen" zu erkennen, zitiert das Schweizer Internetportal kath.ch aus der Begründung des Kantonsgerichts Graubünden. Die Entscheidung sei bereits vor einigen Wochen gefallen, hieß es. Aus dem Kontext des Vortrags gehe klar hervor, wie nach Auffassung Huonders in der Seelsorge mit homosexuellen Menschen umzugehen sei. Daraus eine Inkaufnahme von Tötungen homosexueller Menschen durch Huonder abzuleiten, sei "nicht nachvollziehbar", so die Richter.
Der Churer Bischof hatte sich Ende Juli 2015 bei einem Vortrag in Fulda auf alttestamentliche Zitate bezogen, nach denen homosexuelle Handlungen "Gräueltaten" seien, die "mit dem Tod bestraft" werden müssten. Nachfolgend entschuldigte er sich "bei allen Menschen", die sich durch seine Äußerungen zum Thema Homosexualität "verletzt gefühlt haben". Sein Vortrag über Ehe, Familie und Sexualität sei an einer Stelle "nicht durchdacht" gewesen. Das Gericht bestätigte mit der aktuellen Entscheidung den Beschluss der Bündner Staatsanwaltschaft, die das Verfahren vergangenen Oktober mit der gleichen Begründung eingestellt hatte. Pink Cross hatte gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingereicht.
"Pink Cross" enttäuscht über aktuelle Rechtslage
Das Bistum Chur zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Diese sei so erwartet worden, sagte Bistumssprecher Giuseppe Gracia. "Pink Cross" äußerte sich enttäuscht und kritisierte die aktuelle Rechtslage. Diese mache es Schwulen und Lesben unmöglich, Aussagen wie jene von Bischof Huonder "in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen", bemängelte "Pink Cross"-Geschäftsführer Bastian Baumann. "Wir gehen weiterhin davon aus, dass ein Mann, dessen Lebensaufgabe darin besteht, Worte zu wählen und zu gewichten, sich sehr wohl der Macht seiner Worte bewusst war", so Baumann weiter. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage werde man jedoch darauf verzichten, mit dem Fall vor das Bundesgericht zu ziehen. (KNA)